Aufstiegshilfe (Erschließung)Unter Aufstiegshilfe, umgangssprachlich Lift, fasst man im Personentransport (außerhalb der Gebäudeerschließung) alle technischen Hilfsmittel zusammen, die dem Menschen die Überwindung von Höhendifferenzen erleichtern, als Beförderungsanlage auch solche für ebene Strecken.[1] Besondere Bedeutung haben sie als Tourismusinfrastruktur, aber auch als Arbeitsmittel der Erschließung in Land- und Forstwirtschaft und dem alpinen Baugewerbe.[2] Aufstiegshilfen unterliegen neben Gewerberecht, Transportrecht und Baurecht auch dem Umweltrecht (Landschaftsschutz), da sie als technische Großanlagen besonderen Landschaftsverbrauch haben, und neben Schipisten und Fahrwegen den größten Eingriff in die Landschaft darstellen. Unter den Begriff fallen vorzugsweise:
Eisenbahnen und Seilbahnen, die diese Funktion als Aufstiegshilfe haben, werden in der Regel unter dem Oberbegriff der Bergbahnen subsumiert. Aufstiegshilfen finden insbesondere im Wintersport Verwendung (in Schigebieten),[1] aber auch der Sommersaison, sowohl als Zugang zu touristischen Attraktionen und Gastronomie wie auch etwa für Sommerrodelbahnen oder Flugberge, aber auch zum Zugang zu technischen Einrichtungen auf Berggipfeln wie Sendeeinrichtungen und Observatorien. Beförderungsanlagen sind auch, insbesondere in Städten mit hügliger Topografie als öffentlichen Nahverkehr im Einsatz. WeblinksCommons: Vertical transport devices – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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