AnlagensicherungDer Begriff Anlagensicherung, auch Sicherungssystem genannt, umfasst die technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Sicherung eines Objektes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter. Ein Sicherungssystem soll die folgenden elementaren Sicherungsfunktionen gewährleisten:
SicherungsplanDie Maßnahmen und Verantwortlichkeiten zur Gewährleistung dieser Funktionen sind im Sicherungsplan dargestellt. Organisatorische Maßnahmen
Personelle Maßnahmen
Technische Maßnahmen
KerntechnikDer Begriff „Anlagensicherung“ wird auch im Zusammenhang mit dem Schutz von kerntechnischen Anlagen und von Anlagen und Betriebsbereichen nach Störfallverordnung verwendet. Speziell für Kernkraftwerke sind die Anforderungen an die Anlagensicherung in Anlage 2 zum „Leitfaden deterministische Sicherungsanalyse“ in 19 Sicherungsfunktionen niedergelegt. Anlage 3 dieses Leitfadens stellt die geltenden Richtlinien, Regeln und Empfehlungen zusammen. Siehe auchWeblinks
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