Amt Schönberg (Odenwald)Das Amt Schönberg war ein Amt der Grafschaft Erbach, der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und von 1806 bis 1822 des Großherzogtums Hessen in dessen Provinz Starkenburg. 1822 ging das Amt Schönberg in dem 1821 neu geschaffenen Landratsbezirk Lindenfels auf. Verwaltungssitz war die Burg bzw. das spätere Schloss Schönberg im Odenwald. GeschichteEine erste urkundliche Erwähnung der Burg Schönberg erfolgte 1303 unter dem Namen castrum Schonenberg, in einem Schiedsspruch zwischen den Herren von Breuberg und den Schenken von Erbach wegen der Schlösser zu Erbach und Schönberg. Die Region um die Burg Schönberg war Bestandteil der „Mark Heppenheim“, die Karl der Große zusammen mit Heppenheim am 20. Januar 773 dem Reichskloster Lorsch schenkte. Als nach dem Niedergang des Klosters, 1232 Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform überstellte, befand sich das Gebiet des späteren Amtes Schönberg im Besitz der Pfalzgrafen.[1] Im Jahr 1339 war die Burg dann wohl im Besitz der Schenken von Erbach, denn aus diesem Jahr stammt eine Urkunde, in der der Schenk Konrad von Erbach seine Ehefrau Kunigunde, geb. von Brugge, mit Willen seines Lehensherren Pfalzgraf Rudolf, mit einem Viertel der Burg Schönberg, zu der Gefälle in Schönberg, Elmshausen, Wilmshause, Gronau, Zell und Reilenbach gehören, bewittumt.[1] Im Jahr 1398 belehnte Pfalzgraf Ruprecht Schenk Eberhard von Erbach mit der halben Feste Schönberg und mit seinem Teil der zugehörigen Dörfer und 1438 überlässt Pfalzgraf Ludwig IV. dem Schenk Otto von Erbach dasselbe Lehen. 1443 wird dieses Lehen durch Ludwig IV. an die Schenken Konrad, Phillip und Otto von Erbach erneuert.[1] Im Zuge des Landshuter Erbfolgekriegs wurden im Jahr 1504 die Burg und das ganze Tal durch die Truppen des Landgrafen Wilhelm verwüstet. Dieser führte als Vollzieher der gegen die Kurpfalz verhängten Reichsacht ein Feldzug gegen die Kurpfalz und seine Verbündete, zu denen auch die Grafen von Erbach zählten. Nach dem 1504 geschlossenen Waffenstillstand beklagten die Schenken zu Erbach gegen den hessischen Landgrafen Wilhelm zur Herausgabe des Schlosses. Diese Klage wurde 1507 durch Kaiser Maximilian an das Reichskammergericht verwiesen. Der Streit endete 1510 mit einem Vergleich, nach dem die Burg an die Schenken von Erbach zurückgegeben wurde, allerdings unter dem Vorbehalt ewiger Öffnung für Hessen. Dabei erhielten Schenk Eberhard drei Viertel und Schenk Valentin ein Viertel der Burg als hessisches Mannlehen. 1530 gehörten zur Amt und Schloss Schönberg die Dörfer Schönberg, Elmshausen, Wilmshausen, Mitlechtern und Scheuerberg. Die „Hohe Gerichtsbarkeit“ über die Orte wurde von alters her durch die Zent Heppenheim ausgeübt, dessen oberster Richter der 1267 erstmals erwähnte Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) war. 1532 belehnte Pfalzgraf Ludwig V. den Schenk Eberhard von Erbach mit dem Schloss und gleichem Zubehör wie 1530.[1] Im selben Jahr wurden die Schenken von Erbach in den Reichsgrafenstand erhoben und unterstanden damit unmittelbar dem Kaiser des Heiligen Römischen Reichs (Deutscher Nation). Im 16. Jahrhundert hielt die Reformation auch im Odenwald Einzug. Bis 1544 hatten die Grafen von Erbach für ihre Grafschaft das lutherische Glaubensbekenntnis eingeführt, dem die Untertanen folgen mussten. Im Jahr 1536 ist ein Streit zwischen den Grafen Eberhard von Erbach und dem Landgrafen Philipp von Hessen wegen des halben Amtes Schönberg beurkundet. Dann 1546 ein Vergleich und Schiedsspruch zwischen dem Pfalzgrafen Friedrich und den Grafen Eberhard, Valentin und Georg von Erbach wegen des Amtes Schönberg. 1558 konnten sich die Erbacher Grafen ein weiteres Recht sichern, als ihnen die bisher strittige Jagd im Amt Schönberg von der Kurpfalz zuerkannt wurde. Da es im Grenzgebiet zwischen der Kurpfalz und der Grafschaft Erbach mehrere Vorfälle durch die unübersichtliche Gebietszugehörigkeit gab, einigten sich am 4. Juni 1561 der Pfälzer Kurfürst Friedrich III. mit den Brüdern Georg, Eberhard und Valentin, Grafen von Erbach, über einen Gebietstausch. Dadurch kamen die zu Pfälzer Thalzent gehörigen Dörfer Lautern, Gadernheim und Reidelbach, sowie der Anteil an Reichenbach an die Grafschaft Erbach und die erbachischen Dörfer Mittershausen, Mitlechtern, Scheuerberg, Schannenbach, Knoden, Breitenwiesen sowie Oberlautern an die Pfalz. Im Jahre 1588 belieh Graf Georg von Erbach die beiden Lehnesdörfer Zell und Reichenbach mit 3000 fl. nach dem Willen des Pfalzgrafen Johann Casimir. Damit sollte die durch George Johann I. von Pfalz-Valdez gegründete Stadt Pfalzburg wieder eingelöst werden, die dieser für 400.000 fl. an Herzog Karl III. von Lothringen verpfändet hatte. Diese Summe kam aber nie zusammen, sodass die Stadt nach Ablauf der Rückkaufsfrist zum 1. Oktober 1590 an das Herzogtum Lothringen fiel.[1] 1607 wurde ein Vertrag zwischen den Grafen von Erbach und der Kurpfalz, wegen des durch das Amt Schönberg an das mainzische Amt Starkenburg abzuführenden Zehnten, geschlossen. 1711 ist das Amt Schönberg mit einer Schuld von 45.000 fl. an eine Frankfurter Handelshaus belastet.[1] Nach den Verwüstungen im Landshuter Erbfolgekrieg konnte sich das Amt bis zum Dreißigjährigen Krieg, der 1618 begann, erholen. Besonders in den letzten Friedensjahren war eine rege Bautätigkeit in Schloss und den Dörfern zu verzeichnen. Spätestens 1622 hatte aber auch das Amt Schönberg unter dem Krieg zu leiden, als von ligistische Truppen das Amt mehrfach überfallen und ausplündert wurde. Mitte der 1630er Jahre folgte mit dem Schwedisch-Französischen Krieg das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichteten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Als im Jahre 1648 Friede geschlossen wurde, war die Bevölkerung in der Region auf ein Viertel geschrumpft, etliche Dörfer waren über Jahre menschenleer. Nach kurzer Friedenszeit folgten die französischen Reunionskriege, die für die Region neue Heimsuchungen brachten. Im Herbst 1696 wurde im Pfälzischen Erbfolgekrieg das Schloss Schönberg überfallen. Erst mit dem Frieden von Rijswijk, 1697, zogen sich die Franzosen hinter den Rhein zurück.[2] Im Jahr 1717 kam es zur Teilung des Erbacher Grafenhauses und Schloss Schönberg wurde Sitz der jüngeren Linie Erbach-Schönberg unter Graf Georg August von Erbach-Schönberg. Dieser erhielt die Ämter Schönberg und König und der Hälfte der Herrschaft Breuberg. Eine weitere Lehensurkunde ist aus dem Jahr 1722 erhalten, in der Pfalzgraf Carl Philipp III. dem Grafen von Erbach das Schloss Schönberg und die Zugehörigen Dörfer als Lehen überlässt.[1] Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wurde das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 neu geordnet. Dieses letzte Gesetzeswerk des alten Reiches setzte Bestimmungen des Friedens von Luneville um und leitete das Ende des alten Reiches ein. Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion. Durch die Rheinbundakte wurde die Grafschaft Erbach mediatisiert und zum größten Teil in das neu gegründete Großherzogtum Hessen eingegliedert, dazu gehörte auch das „Amt Schönberg“. Das Amt blieb vorerst als standesherrschaftliches Amt erhalten. Bereits am 9. Dezember 1803 wurde durch eine Ausführungsverordnung das Gerichtswesen in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt. Die Bestimmungen galten auch im 1806 gegründeten Großherzogtum Hessen. Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen und die Zugehörigkeit der Grafschaft Erbach zum „Fürstentum Starkenburg“ des Großherzogtums Hessen bestätigt. Daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet und dabei das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. In dem Edikt vom 17. Februar 1820 wurden die Rechte der mediatisierten Standesherren auf dem Gebiet des Großherzogtums Hessen geregelt. Dieses behielt auch nach dem Inkrafttreten der Verfassung am 7. Dezember des gleichen Jahres seine Gültigkeit. Erst mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848, das infolge Märzrevolution 1848 erlassen wurde und am 9. August 1848 in Kraft trat, wurden das Edikt endgültig aufgehoben.[3] Nach dem Edikt von 1820 blieb die Niedere Gerichtsbarkeit in der Kompetenz der Standesherren und wurde in deren Bezirken in erster und zweiter Instanz durch ihre eigenen Beamten ausgeübt. Weiterhin verblieben den Standesherren:[4]
Nachdem das Großherzogtum 1820 eine neue Verfassung erhalten hatte, wurde durch die Verwaltungsreform in den Jahren von 1821/22 zum ersten Mal eine Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung vorgenommen. Die standesherrlichen Rechte der Gerichtsbarkeit und Verwaltung blieben aber zum Teil noch bis 1848 erhalten. Für die Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke gebildet und die Orte des „Amtes Schönberg“ wurden 1822 dem neu geschaffenen Landratsbezirk Lindenfels zugeteilt. Für die Gerichtsbarkeit in der ersten Instanz wurden Landgerichte installiert. Fürth wurde Sitz des neu geschaffenen Landgerichts Fürth dessen Amtsbereich deckungsgleich mit dem des Landratsbezirks Lindenfels war. Die Polizeigerechtsame des ehemaligen Amts Schönau enthielten die Bürgermeistereien Elmshausen mit Wilmshausen, Gadernheim mit Lautern und Raidelbach, Gronau, Reichenbach mit Hohenstein (heute ein Forsthaus in der Gemarkung Reichenbach), Rimbach Litzelrimbach (heute eine Siedlung in der Gemarkung Rimbach) und Mönsbach (heute als Münschbach ein Weiler in der Gemarkung von Rimbach), Schönberg, Zell und Zotzenbach mit Mengelbach (gehört heute als Unter-Mengelbach zur Gemarkung von Zotzenbach). Sie werden im Namen der Standesherrschaft des Grafen von Erbach-Schönberg vom Landrath verwaltet. In den standesherrlichen Gebieten der Provinz Starkenburg bestanden weiterhin die Justizkanzlei in Michelstadt für Gerichtsfälle zweiter Instanz, die dem Hofgericht nachgeordnet war. Mit Wirkung zum 1. August 1826 wurden entsprechend der Bekanntmachung, die Verwaltung der landräthlichen Geschäfte und der Justiz erster Instanz in dem vormaligen Amte Schönberg betr. vom 7. Juli 1826 alle Funktionen des aufgelösten Amtes Schönberg dem Landratsbezirk Lindenfels bzw. dem Landgericht Fürth übertragen.[5] Umfang des AmtesAls das „Amt Schönberg“ 1806 an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt kam, hatte es folgenden Umfang:[6][7]: Schönberg, Reichenbach, Railbach (ehemaliger Weiler südlich Breitenwiesen), Elmshausen, Gadernheim, Gronau, Hohenstein, Lautern, Rimbach mit Lützelrimbach, Minsbach (heute als Münschbach ein Weiler in der Gemarkung von Rimbach), Unter-Möngelbach, Unter- und Ober-Raidelbach (heute Raidelbach), Wilmshausen, Zell, Zotzenbach. Konrad Dahl berichtet 1812 in seiner Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues über das Amt Schönberg:
AmtmännerAls Amtmänner wurden überliefert[1]:
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Einzelnachweise
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