Amt LeutenbergDas Amt Leutenberg war ein Gerichts- und Verwaltungsbezirk in der Schwarzburg-Rudolstädter Oberherrschaft mit Sitz in Leutenberg. GeschichteDas Amt Leutenberg wurde 1208 von den Schwarzburger Grafen aus dem Reichsgut als Reichslehen erworben. 1274 gehörte es zu Schwarzburg-Schwarzburg, 1361 zu Schwarzburg-Leutenberg, 1564 zu Schwarzburg-Blankenburg und seit 1574 zu Schwarzburg-Rudolstadt. UmfangDas Amt Leutenberg umfasste die Orte:
AufgabenDas Amt Leutenberg war zunächst Gericht erster Instanz und gleichzeitig untere Verwaltungsbehörde. Eine Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung war nicht gegeben. Die Märzrevolution führte auch in Schwarzburg-Rudolstadt zur Forderung nach Abschaffung der Patrimonialgerichte und zur Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung. Am 1. Juli 1850 traten die Organisationsgesetze in Kraft, die das Gerichtswesen grundsätzlich änderte. Rechtsgrundlage war das Gesetz wegen künftiger Einrichtung der Rechtspflege vom 1. Mai 1850 und das Gesetz über die Zuständigkeit der Gerichte und über den Instanzenzug in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.[1] Damit waren die Patrimonialgerichte abgeschafft und Verwaltung und Rechtsprechung getrennt worden. Das Amt Leutenberg war nun ein reines Justizamt, also Gericht erster Instanz mit einem Justizamtmann als Einzelrichter. Darüber stand das Kreisgericht Rudolstadt. Die Verwaltungsaufgaben waren an das neu geschaffene Landratsamt Rudolstadt übergegangen. In der Reaktionsära wurde die Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung aus Kostengründen wieder in Frage gestellt. Die Verordnung über die Organisation der unteren Landesverwaltungsbehörden vom 1. Mai 1858[2] hob die Landratsämter auf und überwies den Justizämtern die Verwaltungsaufgaben. Auf Wunsch des Landtags wurden mit Gesetz vom 7. Februar 1868 die Landratsämter wieder hergestellt und die Gerichte wieder von den Verwaltungsaufgaben befreit.[3] Im Rahmen der Einführung der Reichsjustizgesetze wurde das Amt Leutenberg in das Amtsgericht Leutenberg umgewandelt. PatrimonialgerichteIm Amt Leutenberg bestanden eine Anzahl an Patrimonialgerichten. Für diese Orte und Gebiete war nicht das Amt, sondern das jeweilige Patrimonialgericht Eingangsgericht.
Die Stadt Leutenberg verfügte über eigene Niedergerichtsbarkeit. Literatur
Einzelnachweise |
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