AMATEURFUNKDIENST AMATEURFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
ziv.
2 3 5 8
211
144–146
AMATEURFUNKDIENST AMATEURFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
ziv.
3 5 31
247
430–440
AMATEURFUNKDIENST
ziv.
D150 D282 3 5 10 19 31
255
1 240–1 250
Amateurfunkdienst
mil.
5 13 31
256
1 250–1 260
Amateurfunkdienst
mil.
5 31
257
1 260–1 300
Amateurfunkdienst
mil.
D282 5 13 23 31
301
2 320–2 400
Amateurfunkdienst
ziv., mil.
5 31
302
2 400–2 450
Amateurfunkdienst
ziv., mil.
D150 D282 10 26 31
315
3 400–3 475
Amateurfunkdienst
ziv.
5 31 33
334
5 650–5 725
Amateurfunkdienst
mil.
D282 5 13 31
335
5 725–5 755
Amateurfunkdienst
mil.
D150 10 13 31
336
5 755–5 830
Amateurfunkdienst
ziv., mil.
D150 10 31
337
5 830–5 850
Amateurfunkdienst Amateurfunkdienst über Satelliten (Richtung Weltraum – Erde)
ziv., mil.
D150 10 31
In den Bereichen 435–438 MHz, 1260–1270 MHz (nur Downlink), 2400–2450 MHz und 5650–5670 MHz (nur Downlink) können die nationalen Fernmeldeverwaltungen den Amateurfunkdienst über Satelliten zusätzlich zulassen.[6]
↑2: Für Induktionsfunkanlagen können Frequenzen bis 30 000 kHz genutzt werden. Die Grenzwerte der störrelevanten Parameter von Induktionsfunkanlagen werden im Frequenzplan oder der erforderlichen Frequenzzuteilung festgelegt. Induktionsfunkanlagen dürfen keine Störungen bei anderen gegenwärtig und
zukünftig betriebenen Funkanlagen und Funkdiensten, denen die entsprechenden Frequenzbereiche auf primärer oder sekundärer Basis zugewiesen sind, verursachen. Störungen durch diese anderen Funkanlagen und Funkdienste müssen von Induktionsfunkanlagen hingenommen werden.
↑5: ISM-Anwendungen können Frequenzbereiche mitbenutzen, die Funkdiensten im Frequenzbereich 9 kHz – 300 GHz zugewiesen sind, wenn die für diese Nutzung erforderlichen Frequenzen aufgrund des gewünschten physikalischen Effekts vorgegeben und nicht frei wählbar sind. Die Grenzwerte der zulässigen Abstrahlung und sonstigen störrelevanten Parameter für diese ISM-Anwendungen werden aus der Sicht der Funkverträglichkeit in der erforderlichen Frequenzzuteilung festgelegt. Die ISM-Nutzungen nach dieser Nutzungsbestimmung dürfen keine Störungen bei anderen gegenwärtig und zukünftig betriebenen Funkanlagen und Funkdiensten verursachen. Die Mitnutzung von Frequenzen durch ISM-Anwendungen in Frequenzbereichen, die sicherheitsrelevanten Funkanwendungen gewidmet sind, ist ausgeschlossen.
↑Für militärische Funkdienste können Frequenzen aus den Frequenzbereichen 21 000 – 21 850 kHz, 22 000
– 22 720 kHz, 25 070 – 25 110 kHz, 25 550 – 26 175 kHz und 28 000 – 29 700 kHz im 25-kHz-Raster unter
Beachtung bevorrechtigter ziviler Funkstellen bzw. Frequenzteilbereiche sowie der UKW-Grenzabkommen
benutzt werden.