Zum 31. Dezember 1971 wurde die bis dahin selbstständige Gemeinde Allmus auf freiwilliger Basis in die Gemeinde Hofbieber eingemeindet.[3][4] Wie für alle nach Hofbieber eingegliederten Gemeinden wurde auch für Allmus ein Ortsbezirk gebildet.[5]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Allmus angehört(e):[6][7]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Fulda, Gemeinde Hofbieber
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Allmus 153 Einwohner. Darunter waren 3 (1,1 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 30 Einwohner unter 18 Jahren, 57 waren zwischen 18 und 49, 39 zwischen 50 und 64 und 27 Einwohner waren älter.[9]
Die Einwohner lebten in 60 Haushalten. Davon waren 15 Singlehaushalte, 15 Paare ohne Kinder und 24 Paare mit Kindern, sowie 6 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 6 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 39 Haushaltungen leben keine Senioren.[9]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[6]; Gemeinde Hofbieber[10]; Zensus 2011[9]
↑Thomas Heiler: Das Türkensteuerregister der Fürstabtei Fulda von 1605, (Veröffentlichung des Fuldaer Geschichtsvereins in den Fuldaer Geschichtsblättern; Nr. 64), Fulda, Parzeller-Verlag, 2004, ISBN 3-7900-0362-X, Ortsregister auf den Seiten 37–47, von dort Hinweis auf die Seite mit der Anzahl der Steuerpflichtigen.
↑Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.3, S.84, Punkt 93 Abs. 48 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0MB]).
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 75.