Dieser Artikel behandelt den Florentiner Juristen und Verfasser der Glossa ordinaria. Für weitere Personen mit Namen Accursius siehe Accursius (Begriffsklärung).
Er verfasste die so genannte Glossa ordinaria (Zusammenfassung der bis dorthin geschriebenen Glossen). Sie umfasst etwa 97.000 Randbemerkungen und stellte die ausführlichste aller Zusammenfassungen dar. Er wollte eine vollständige Erläuterung des justinianischenCorpus Iuris Civilis schaffen, die das Gesetzeswerk einheitlich und widerspruchsfrei wiedergibt. Die Glossa ordinaria erlangte in der Praxis teilweise gesetzesähnliche Kraft und stellte sich gleichsam vor den Text des Corpus Iuris Civilis: Demjenigen, der sich auf den Gesetzestext berief, um gegen die Glossa ordinaria zu argumentieren, konnte entgegnet werden, dass es anmaßend sei, zu glauben, man könne den Text besser als Accursius verstehen („Quidquid non agnoscit glossa, non agnoscit curia“ – Was die Glossa ordinaria nicht anerkennt, erkennt [auch] das Gericht nicht an). Mit Accursius und seinem monumentalen Werk, welches um 1230 fertiggestellt worden war, endet die Glossatorenschulentätigkeit. Accursius’ Werk wurde aber bis zum 18. Jahrhundert in der juristischen Praxis aufgegriffen.[1]
Der in späteren Quellen dem Accursius zugeschriebene Vorname „Franciscus“ hat, wie andere Beinamen („Bonus“, „Azoninus“) auch, keine historische Grundlage. Mehrere seiner Söhne sind ebenfalls als Juristen tätig geworden. Unter ihnen ist Franciscus (* um 1225), der auch am englischen Königshof unter Eduard I. tätig war, der Bedeutendste. Zur Unterscheidung von seinem Vater wird er Franciscus Accursii genannt, d. h. Franciscus (Sohn) des Accursius. Dante zählt Franciscus zu den Sodomiten in der Hölle (Inferno V, 109).
Grablege
Accursius’ Grab liegt im Außenbereich der Basilica San Francesco in Bologna. Dort liegt er in einem Mausoleum mit seinem Sohn Franciscus. Daneben liegt in einem gleichartigen Grabmal sein Schüler Odofredus.
Corpus iuris civilis : Justiniani Institutiones. Mit der glossa ordinaria des Accursius. Michael Wenßler, Basel 31. V. 1476, vielmehr um 1477 (Digitalisat)
Corpus iuris civilis : Justiniani Institutiones. Mit der glossa ordinaria des Accursius. Basel : Nikolaus Keßler, 1487/88 (Digitalisat)
Jan Dirk Harke: Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57405-4 (Grundrisse des Rechts), § 2 Rnr. 6 (S. 23).
Horst Heinrich Jakobs: Magna Glossa. Textstufen der legistischen glossa ordinaria. Paderborn 2006, ISBN 3-506-75620-6
S. Lohsse, Accursius und "die Glosse", Zeitschrift für Europäisches Privatrecht 2011, S. 366ff.
P. Weimar: Accursius. In: Michael Stolleis (Hrsg.): Juristen. Ein biographisches Lexikon von der Antike bis zum 20. Jahrhundert. Beck, München 2001, S. 18f., ISBN 3-406-45957-9.
↑Uwe Wesel: Geschichte des Rechts. Von den Frühformen bis zur Gegenwart. 3. überarbeitete und erweiterte Auflage. Beck, München 2006, ISBN 3-406-47543-4. S. 317–320 (319).