Absichtlicher Fehler

Unter absichtlichen bzw. beabsichtigten Fehlern versteht man Fehler, die mit einer bestimmten konstruktiven oder destruktiven Absicht verursacht werden.

Bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen spricht man auch von Vorsatz.

Dagegen abzugrenzen sind Fehler im Sinne der kognitiven Verzerrung, die unbewusst auftreten.

Allgemeines

Die meisten Fehler entstehen durch ungewollte, unabsichtigte Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen, beispielsweise durch mangelnde Konzentration. Werden jedoch Fehler wissentlich verursacht und Fehlerfolgen in Kauf genommen, liegt ein absichtlicher Fehler vor, sei es in guter oder böser Absicht.

Absichtliche Fehler können bei der Planung, der Herstellung von Gegenständen, der Ausführung von Tätigkeiten oder im Betrieb begangen werden.

Zwecke

Zwecke absichtlicher Fehler können sein:

Beispiele

In der Psychologie gibt es den Ansatz, krankhaft ausgeprägten Perfektionismus verhaltenstherapeutisch im Sinne einer Konfrontationstherapie zu behandeln, indem man Patienten dazu auffordert, absichtlich Fehler zu machen, um so aufzuzeigen, dass Fehler nicht mit Scheitern gleichzusetzen sind.[3]

Beispiele absichtlicher Fehler mit kriminellen Absichten sind Fälschungen aller Art, absichtlich verbreitete Computerviren (einschließlich Trojaner und Würmer), E-Mail-Spam, sowie Phishing oder Spoofing, unter Ausnutzung bekannter Sicherheitslücken.

Einzelnachweise

  1. Klaus Echtle: Fehlertoleranzverfahren. 1990, S. 8
  2. Neisha Pratt: Approaching Education with a Persian Flaw: The Case for Embracing Imperfection. vom 31. August 2024 LinkedIn, abgerufen am 9. Januar 2025
  3. Psychische Gesundheit. Perfektionismus: Wann er schädlich ist. Barmer, abgerufen am 9. Januar 2025

 

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