Abrogation (Kanonisches Recht)Abrogation ist ein Begriff des kanonischen Rechts, das heißt des Kirchenrechts der lateinischen Kirche und der katholischen Ostkirchen. Abrogation bezeichnet die vollständige Aufhebung einer Rechtsnorm durch den zuständigen Gesetzgeber, entweder durch Widerruf oder durch umfassende Neuregelung der Materie. Im Gegensatz zur Abrogation handelt es sich bei Derogation oder Obrogation lediglich um eine teilweise Aufhebung einer Regelung. Der CIC regelt zur Abrogation in can. 20:
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