Abkommen von DschiddaEs gibt zwei Abkommen von Dschidda, die nach der Stadt Dschidda (engl. Jeddah) in Saudi-Arabien benannt worden sind. Erstes Abkommen von Dschidda1927 gab Großbritannien das im Ersten Weltkrieg vom Osmanischen Reich eroberte Gebiet entlang der Westküste Arabiens („Britisches Protektorat Arabien“) an den arabischen König Abd al-Aziz ibn Saud ab und garantierte die Unabhängigkeit Arabiens. Weitere EntwicklungIm Abkommen wurde lediglich die Nordgrenze Saudi-Arabiens festgelegt, nicht jedoch die Grenzen des Landes zu seinen übrigen Nachbarn. Im Streit um die 1932 von Saudi-Arabien besetzte und annektierte Provinz Asir brach 1934 der Saudi-Jemenitische Krieg zwischen Saudi-Arabien und dem Jemen aus. Der in der Auseinandersetzung unterlegene Jemen stimmte im Abkommen von Taif einer provisorischen Grenzziehung zu, die östlich des 45. östlichen Längengrades und im Roten Meer jedoch nicht definiert wurde. Die Militärs beider Länder patrouillierten in Gebietsstreifen ungeklärter Staatszugehörigkeit und so kam es immer wieder zu Zusammenstößen. Zweites Abkommen von DschiddaIm Jahr 2000 nahm dieser schwelende Konflikt ein Ende. Das Abkommen unter UN-Aufsicht beseitigte die Grenzstreitigkeiten und wurde 2002 ratifiziert.
AuswirkungenHoffnungen, das historische Königreich Jemen der Rasuliden mit der etwa doppelt so großen Fläche zu errichten, wie es bis 1998 immer wieder propagiert wurde, mussten aufgegeben werden. Im Gegenzug trat Saudi-Arabien relativ große Gebiete seiner Wüste und kleinere Inseln zum Wohle des Friedens ab. Das Abkommen erleichtert die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten und beendete die bis 1998 andauernden Scharmützel in den umstrittenen Gebieten. Literatur
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