A-fonds-perdu-BeitragDer Begriff A-fonds-perdu-Beitrag (französisch: als verlorener Beitrag) wird im schweizerischen[1] und liechtensteinischen[2] Subventionswesen verwendet. Er bezeichnet Beiträge, meist Investitionsbeiträge oder Sanierungsbeiträge, auf deren Rückzahlungspflicht die öffentliche Hand von vornherein verzichtet. Im Unterschied dazu werden auch «bedingt rückzahlbare» und «rückzahlbare» Darlehen gewährt. Hintergrund ist, dass durch eine alternative Schenkung dem Begünstigten hohe steuerliche Aufwände[1] entstehen würden, die dem Unterstützungszweck nicht dienlich sind. SchreibweiseIn der schweizerischen Gesetzgebung und offiziellen Dokumenten werden zwei Schreibweisen verwendet:
TriviaDer Begriff findet sich auch im Namen einer inzwischen aufgelösten Band[5], die sich aber der gegebenen Übersetzung zufolge «für immer verloren» eigentlich «A Fond Perdu» hätte nennen müssen, denn «fonds» mit «s» heisst Geldfonds, Grundstück, Schatz, Fundus etc., «fond» ohne «s» heisst Boden, Grund und «à fond» heisst gründlich, vollständig. Einzelnachweise
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