4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes![]() Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist als einer von derzeit sechs Strafsenaten des BGH ein Spruchkörper des obersten deutschen Gerichtshofes der ordentlichen Gerichtsbarkeit. ErrichtungDer 4. Strafsenat besteht seit der Gründung des Bundesgerichtshofs am 1. Oktober 1950. BesetzungDer Senat ist derzeit (Stand: Juli 2023/Juni 2024)[1][2][3] wie folgt besetzt:
Vorsitzende
ZuständigkeitDer Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs regelt die Zuständigkeit der Strafsenate derart, dass jeder Senat für Revisionen aus dem Bezirk bestimmter Oberlandesgerichte zuständig ist und darüber hinaus sogenannte Spezialzuständigkeiten wahrnimmt. Gegenwärtig (Stand 2020[4]) sind dem 4. Strafsenat folgende Aufgaben zugewiesen:
EntscheidungenBeim 4. Strafsenat besteht eine Spezialzuständigkeit für das Verkehrsstrafrecht. Dies führt dazu, dass der Senat vielfach mit Fragen der Auswirkungen von Alkohol auf die Schuldfähigkeit und die Behandlung der actio libera in causa befasst war. Vor allem unter dem Vorsitz von Meyer-Goßner hat der 4. Strafsenat auch entscheidenden Einfluss auf die Fortbildung des Strafverfahrensrechts ausgeübt. Die Judikatur des Gerichts zum Problem der Verständigung im Strafverfahren geht auf grundlegende Entscheidungen dieses Senats zurück. WeblinksEinzelnachweise
Koordinaten: 49° 0′ 21,6″ N, 8° 23′ 47,6″ O |
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