26. Februar: Herzog Leopold III. von Habsburg hält mit zahlreichem Anhang ein Turnier beim Grossbasler Münster ab, nachdem sich in Kleinbasel kein geeigneter Platz für diese traditionelle fasnächtliche Veranstaltung gefunden hat. Das Turnier erscheint für die Basler Bürger aber auch als Herausforderung und Machtdemonstration, und als Waffen und Pferde in die Zuschauerreihen geraten, kommt es zu Tumulten. Eine angestachelte Menge greift die Habsburger Gesellschaft auf dem Münsterplatz und in den Adelsstuben an und erschlägt einige Edelleute und Knechte. Der Herzog muss in einem Kahn nach Kleinbasel fliehen, ein halbes Hundert Grafen, Domherren, Edel- und Dienstleute geraten kurzfristig in die Gewalt der Aufrührer. Der städtische Rat erklärt später «fremdes Volk und böse Buben» für die „Böse Fasnacht“ verantwortlich und lässt zwölf angebliche Rädelsführer enthaupten. Der Herzog ergreift jedoch die Gelegenheit, die Bürgerschaft insgesamt zur Verantwortung zu ziehen und botmässig zu machen. Auf sein Drängen verhängt das Reich für den Landfriedensbruch die Acht über Basel. Ein Abkommen vom 9. Juli in Hall in Tirol zwischen Stadt und Herzog legt den Streit schließlich bei, fällt aber höchst ungünstig für Basel aus. Es muss Leopold von nun an Dienstfolge wie andere habsburgische Städte leisten und einen Schadenersatz von 8.000 Gulden zahlen. Mit der Macht Leopolds im Rücken dominiert die habsburgische Partei in der Stadt für die nächsten zehn Jahre.
9. Juli: Kaiser Karl fordert mit dem Einverständnis der Kurfürsten die Bürger von Rhens auf, am Rhein bei den Nussbäumen (inter nuces) ein steynen gestuelKönigsstuhl von Rhens zu errichten und instand zu setzen, wofür ihnen Zollfreiheit zugesichert wird.
Das House of Commons im Königreich England klagt, vorgetragen von Sir Peter de la Mare als erstem Speaker, einige königliche Berater wegen Ineffizienz, zu hoher Steuern und deren Verschwendung im Krieg gegen Frankreich. Daraufhin werden zwar neue Berater ernannt. Trotzdem werden die Beschlüsse des „Good Parliament“ noch im selben Jahr aufgehoben und im folgenden Jahr ein gefügigeres Parlament einberufen.