Österreichisches FilminstitutDas Österreichische Filminstitut (ÖFI) ist Österreichs größte Filmförderungseinrichtung. Es fördert den Kinofilm als kulturelles Gut und das österreichische Filmwesen und trägt damit zur Stärkung der österreichischen Filmwirtschaft und der kreativ-künstlerischen Qualität des österreichischen Films bei. Das Filminstitut ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Wien. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Direktor des Filminstituts ist seit Mai 2004 Roland Teichmann. GeschichteDer Österreichische Filmförderungsfonds wurde 1981 gegründet, basierend auf dem Bundesgesetz vom 25. November 1980 über die Förderung des österreichischen Films (Filmförderungsgesetz). Letzte Änderungen im Filmfördergesetz stammen aus dem Jahr 2014. AufgabenDie Aufgaben sind:
FörderungsgrundlagenSeit 2013 beträgt das jährliche Budget 20 Millionen Euro. FörderungssystemDas Förderungssystem besteht aus einer selektiven projektbezogenen Filmförderung – wobei die Förderungswürdigkeit eines Filmprojektes durch die Projektkommission beurteilt wird – sowie einer automatischen erfolgsabhängigen Filmförderung (Referenzfilmförderung; der Erfolg des Referenzfilms wird seit 1987 nach künstlerischen und/oder wirtschaftlichen Kriterien bemessen). Die Entscheidungen im Rahmen der Projektförderung trifft eine Projektkommission. Sie besteht aus dem Direktor des Filminstituts als Vorsitzenden und vier sachkundigen Mitgliedern aus den Bereichen Drehbuch, Regie, Produktion und Verwertung. FörderungsgegenständeFörderungsgegenstände sind
FörderungsvoraussetzungenFörderungsvoraussetzungen für Bewerber sind die österreichische Staatsbürgerschaft sowie ein Wohnsitz im Inland, wobei Staatsangehörige von Vertragsparteien des Abkommens AEUV und des Europäischen Wirtschaftsraumes österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Ist der Förderungswerber eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechts, so muss er seinen Sitz im Inland haben, oder, sofern er seinen Sitz in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Europäischen Wirtschaftsraum hat, eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte im Inland haben und die Verantwortung für die Durchführung des Filmvorhabens tragen. Weblinks |
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