Österreichischer Genossenschaftsverband
Der Österreichische Genossenschaftsverband // Schulze-Delitzsch (ÖGV) ist Interessenvertretung und Revisionsverband für den Volksbanken-Verbund und rund 150 Waren-, Dienstleistungs-, Konsum- und Produktiv-Genossenschaften, die ihm als Mitglieder angehören. Der Verband in der Rechtsform eines Vereins wurde 1872 als Allgemeiner Verband der auf Selbsthilfe beruhenden Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Österreich in Wien gegründet. Die Führung des Verbandes obliegt dem Verbandsvorstand. Der Verbandsrat, der im Wesentlichen die Aufgaben eines Aufsichtsrats wahrnimmt, besteht aus Mitgliedern der Gruppen Volksbank und Ware und Dienstleistung. Dem Verband gehören sowohl Banken als auch Waren-, Dienstleistungs- und Produktivgenossenschaften an. Weitere Mitglieder haben den Status als „außerordentlich“ und „korrespondierend“. GeschichteDer Vorläufer des heutigen ÖGV war der 1872, also noch vor der Schaffung des österreichischen Genossenschaftsgesetzes von 1873 gegründete Allgemeine Verband der auf Selbsthilfe beruhenden Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Österreich. Nach einer turbulenten Gründungsphase und der Vereinigung mit einem etwa gleichzeitig gegründeten konkurrierenden Verband wurde er über Jahrzehnte von den Verbandsanwälten Hermann Ziller (Funktionsperiode 1874–1892) und Karl Wrabetz (1892–1919) geprägt. Ziller und die anderen Verbandsgründer sahen sich dem unbedingten Grundsatz der Selbsthilfe im Sinne von Hermann Schulze-Delitzsch verpflichtet, und diese Tradition blieb auch gewahrt. Ungeachtet der Tatsache, dass noch gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Staatshilfe vor allem im Bereich der ländlichen Genossenschaften an Bedeutung gewann (was sich in der Zwischenkriegszeit noch verstärken sollte) blieb der Allgemeine Verband auf der Schulze Delitzschen Linie. Dies hatte auch zur Folge, dass sich die politisierten Arbeiterkonsumgenossenschaften zu Anfang des 20. Jahrhunderts vom Allgemeinen Verband lösten und ihren eigenen Prüfungsverband, den Zentralverband österreichischer Konsumvereine, bildeten, wobei die bürgerlichen Konsumgenossenschaften wie der Erste Wiener Consum Verein jedoch weiterhin bis 1933 im Allgemeinen Verband verblieben. In der Ersten Republik war es dem Verband und seinem Verbandsanwalt Otto Neudörfer besonders angelegen, im eigenen Bereich der gewerblichen Waren- und Kreditgenossenschaften die Verbandseinheit zu erzielen. Dieses unter großen Mühen realisierte Ziel musste unter der NS-Herrschaft durch Zerschlagung in einen alpenländischen und einen donauländischen Verband kurzfristig wieder preisgegeben werden, erst nach 1945 konnte wieder eine ruhige und gedeihliche Entwicklung einsetzen. Die Leitung des VerbandesVerbandspräsidenten (ab 1962)Im Zuge der Strukturreform zu Beginn der 1960er-Jahre wurde der Verbandsausschuss (heute Verbandsrat) geschaffen, dessen Vorsitz der Verbandspräsident führt. Seit 1972 wird der Verbandspräsident vom Verbandstag für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Seit 2018 fungiert jeweils für ein Jahr alternierend eine Person aus dem Kreis der Volksbanken und dem Kreis der Warengenossenschaften:[1]
Vorstand (ab 1962)Der Verband erhielt zu Beginn der 1960er-Jahre eine neue Struktur, wobei neben einem aus hauptamtlichen Mitgliedern bestehender Verbandsvorstand ein aus ehrenamtlichen Mitgliedern bestehender Verbandsausschuss eingerichtet wurde. Es wurden 1962 neben der Verbandsanwaltschaft die Vorstandsbereiche für die Kreditgenossenschaften (später Prüfung Kreditgenossenschaften) sowie die Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften geschaffen.[2] 1972 wurde im Hinblick auf die ständig wachsenden Aufgaben in der Satzung die Möglichkeit zur Bestellung eines vierten Vorstandsmitglieds geschaffen.[3] Ab Februar 2015 bestand der Vorstand aus zwei, ab 1. Jänner 2020 aus drei Mitgliedern. Seit Mitte 2024 wird der Verband wieder von zwei Vorstandsmitgliedern geleitet.[4]
Ehrenamtlicher Vorstand (bis 1962)Nach der Wiedererrichtung des Österreichischen Genossenschaftsverbandes nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Leitung des Verbandes durch einen ehrenamtlichen Vorstand und einen hauptamtlichen Verbandsdirektor repräsentiert.
Ehrenamtlicher Aufsichtsrat (bis 1955), dann Kontrollausschuss und später Verbandsrat
Verbandsdirektoren und öffentliche Verwalter
Ausschuss-Vorsitzende (Enger Ausschuss, Gesamtausschuss)
Verbandsanwälte
Literatur
WeblinksEinzelnachweise
Koordinaten: 48° 12′ 38,6″ N, 16° 21′ 44,3″ O |
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