Der Vertragstext umfasst zehn Artikel. Mit dem Artikel I verzichtete Frankreich auf weite Teile seiner Départements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle sowie zwei Arrondissements des Départements Meurthe zugunsten des Deutschen Kaiserreichs, das während des Krieges gegründet wurde. Die abgetretenen Gebiete wurden im Juni 1871 mit dem Gesetz betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche zum deutschen Reichsland Elsaß-Lothringen. In Artikel II verpflichtete sich Frankreich zur Zahlung einer Reparation in Höhe von fünf Milliarden Goldfranken. Die übrigen Artikel regeln unter anderem die Räumung besetzter Gebiete, die Auswanderung von Einwohnern der abgetretenen Gebiete und die Aufnahme von Friedensverhandlungen.