Verkehrs- und Tarifgemeinschaft OstharzDie Verkehrs- und Tarifgemeinschaft Ostharz, kurz VTO, wurde 1995 von den Verkehrsbetrieben der ehemaligen Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode (seit Juli 2007 des gemeinsamen Landkreis Harz) gebildet. EntwicklungDie VTO umfasste ursprünglich die folgenden Verkehrsunternehmen:
Nach der Kreisgebietsreform 2007 wurden die WVB, HBB und Q-Bus zu den Harzer Verkehrsbetriebe GmbH (HVB) zusammengeführt, so dass derzeit (Stand 2013) in der VTO folgende Unternehmen zusammengeschlossen sind:
GebietDas Kerngebiet der VTO bildet der heutige Landkreis Harz. Durch die Überlandlinien sind jedoch die Tickets auch darüber hinaus gültig. Eine eigene Tarifzone innerhalb der VTO haben beispielsweise auch Bad Harzburg, Braunlage (beide Niedersachsen), Aschersleben (Salzlandkreis), Hettstedt, Wippra (beide Landkreis Mansfeld-Südharz) und Oschersleben (Landkreis Börde). TarifgestaltungZiel war es, dass innerhalb der drei Landkreise Fahrscheine gegenseitig anerkannt und eine einheitliche Preistafel aufgestellt wird. Die Preistafel wurde überarbeitet, eingeführt sind dabei die 10er-Karte (seit 2011 auch 4er-Karte), eine übertragbare Wochen- und Monatskarte, eine Azubi-Wochen- und Monatskarte sowie ausschließlich für den Stadtverkehr Blankenburg und Wernigerode die 9-Uhr-Karte, die Familientageskarte und die Citycard. Zum 1. Mai 2008 wurde zudem das Sozialticket eingeführt, so dass Hartz IV-Empfänger berechtigt sind, Fahrscheine zum ermäßigten Tarif („Kinder-Tarif“) zu lösen. Für den Bereich der HVG gelten die Tickets der VTO nur für Zeitkarten, die die Tarifzone Halberstadt enthalten, in allen anderen Fällen muss für die Straßenbahn der HVG ein eigenes Ticket gelöst werden. Folgende Tickets werden angeboten:
Nachfolgend eine Übersicht über die Preistafel der VTO, angegeben ist jeweils der Preis für einen Erwachsenen (ausgenommen Familientageskarte).
Als Sonderzone (Stand 2015) gelten: Hornburg, Isingerode, Schladen, Wiedelah, Vienenburg, Eckertal, Bad Harzburg, Plessenburg, Steinerne Renne, Karlshaus, Hohnepfahl und Braunlage. Diese sind 2023 nicht mehr ausgewiesen, es gilt jedoch ein Ausschluss der Tarifbedingungen des VTO auf den Linien nach Niedersachsen, sofern die Fahrt ausschließlich im niedersächsischen Teil stattfindet. Das Deutschlandticket wurde mit Gültigkeitsbeginn im Mai 2023 ausgegeben und anerkannt, ausgenommen ist lediglich die Strecke Drei Annen Hohne–Brocken. Einzelnachweise
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