Technischer BeratungsdienstDer Technische Beratungsdienst bildet einen der Fachdienste der Integrationsämter. ÜberblickEr berät Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen und das betriebliche Integrationsteam sowie andere, mit der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben befasste Personen, in technisch-organisatorischen und ergonomischen Fragen der Beschäftigung sowie bei der Herstellung der Barrierefreiheit. Er unterstützt sie durch die Erarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen. AufgabenDer Technische Beratungsdienst hat im Wesentlichen die Aufgabe,
Eine weitere Aufgabe ist die fachtechnische Beratung bei der Schaffung, Ausstattung und Modernisierung von Inklusionsbetrieben und Einrichtungen der Arbeits- und Berufsförderung behinderter Menschen, wie z. B. Werkstätten für behinderte Menschen. Im Kündigungsschutz nimmt der Technische Beratungsdienst fachtechnisch-gutachterlich zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten Stellung, soweit dabei Fragen der Ergonomie, der Barrierefreiheit, der Arbeitsplatzeignung, -gestaltung und -schaffung, der beruflichen Qualifikationsanforderungen alternativer Arbeitsplätze (Umsetzung) usw. zu klären und entsprechende Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten sind. Erforderliche Kenntnisse und KooperationDie weit gefächerte Tätigkeit der Technischen Beratungsdienstes erfordert neben dem ingenieurspezifischen Wissen Kenntnisse der Ergonomie, der Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie (vor allem über Art und Auswirkung von Behinderungen in Bezug auf den Arbeitseinsatz in körperlicher, geistiger und psychischer Hinsicht), ferner Kenntnisse der Arbeitssicherheit und der Betriebswirtschaft. Der Technische Beratungsdienst arbeitet nach QUASI, einem Handbuch zur Qualitätssicherung in Anlehnung an die DIN EN ISO 9001:2000. Er arbeitet eng mit dem betrieblichen Integrationsteam, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben und Dienststellen zusammen. Der Technische Fachdienst der Agenturen für Arbeit ist tätig u. a. in der Berufsberatung, der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung von schwerbehinderten Menschen und Rehabilitanden sowie bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Gleichstellung. Siehe auchLiteratur
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