StoffbesitzerStoffbesitzer ist ein steuerrechtlicher Begriff und bezeichnet eine natürliche Person ohne eigenes Brenngerät, die in einer Abfindungsbrennerei selbstgewonnene Obststoffe zu Alkoholerzeugnissen verarbeiten lässt. Grundlage ist der § 11 des Alkoholsteuergesetzes. Stoffbesitzer gibt es in dieser Form nur in Deutschland. Voraussetzungen
Der Stoffbesitzer benötigt keine förmliche Erlaubnis der Zollbehörden; die Anmeldung erfolgt durch die Abgabe einer Abfindungsanmeldung für Stoffbesitzer beim Hauptzollamt Stuttgart. Er hat die gleichen Rechte und Pflichten, die auch ein Brennereibesitzer hat, denn er ist Herr des Verfahrens. Die Abfindungsanmeldung gibt er in eigenem Namen ab. Der Abfindungsbrenner nimmt den Abtrieb in seiner Brennerei für den Stoffbesitzer nur im Auftrag vor. Für die Einhaltung von Hygienevorschriften, Zollvorschriften etc. ist der Stoffbesitzer selbst verantwortlich. GeschichteVom Ende des Branntweinmonopols sind auch die Stoffbesitzer betroffen. Sie verloren ab dem 1. Januar 2018 die Möglichkeit, Branntwein subventioniert abzuliefern. Dafür wurde das bisher auf Süddeutschland beschränkte Recht auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet. Verband und Fachzeitschrift (Deutschland)Der Bundesverband der deutschen Klein- und Obstbrenner e.V. vertritt auch die Interessen der Stoffbesitzer. Bundesvorsitzender dieses Verbands ist Alois Gerig. Monatlich erscheint im Eugen-Ulmer-Verlag, Stuttgart, die Fachzeitschrift „Kleinbrennerei“. Literatur
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