Förderung der Gedenkstätten zum Nationalsozialismus in Niedersachsen, Trägerin der Gedenkstätte Bergen-Belsen und der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel
Die Stiftung ist mit dem Gesetz über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ (GedenkStG) vom 18. November 2004 errichtet worden. Sie ist die Nachfolgeorganisation des Referates Gedenkstättenarbeit und Aufarbeitung des Nationalsozialismus und seiner Folgen der damaligen Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung, die durch Beschluss des Kabinetts unter Ministerpräsident Christian Wulff und dem damaligen niedersächsischen Kultusminister Bernd Busemann zum 31. Dezember 2004 aus Kostengründen aufgelöst worden war.
2010 begann die Stiftung die planerische Neugestaltung der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel. Nach Streitigkeiten über die Darstellung von Tätern und Opfern berief der Stiftungsbeirat 2011 eine internationale Fachkommission, die die Neugestaltung fachlich begleitete.
Nachdem die Partei Alternative für Deutschland (AfD) durch die Landtagswahl 2017 im Niedersächsischen Landtag vertreten war, stand ihr als Landtagsfraktion nach dem Stiftungsgesetz ein Sitz im Stiftungsrat zu.[1] Daraufhin änderte der Niedersächsische Landtag das Stiftungsgesetz, wonach der Landtag vier Abgeordnete als Vertreter wählt.[2]
Aufgaben
Die Stiftung soll folgenden Zweck und Aufgaben verfolgen:
Dazu beitragen, dass das Wissen über das historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945, insbesondere über die Geschichte von Verfolgung und Widerstand auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen, im Bewusstsein der Menschen wach gehalten und weitergetragen wird.
Die Gedenkstätten Bergen-Belsen und JVA Wolfenbüttel als Orte der Erinnerung an die Leiden der Opfer des Nationalsozialismus sowie der Opfer der Justizverbrechen und als Orte des Lernens für künftige Generationen erhalten und gestalten.
Die Gedenkstättenarbeit von Initiativen und Gedenkstätten in privater Trägerschaft in Niedersachsen fördern.
Die auf das historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945 und dessen Folgen bezogene Forschung unterstützen.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben soll sich die Stiftung wissenschaftlich beraten lassen. Dazu kooperiert sie mit Überlebendenverbänden, Museen, Archiven, Gedenkstätten, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im nationalen sowie internationalen Rahmen. In Niedersachsen besteht eine Zusammenarbeit mit den Universitäten Braunschweig, Göttingen und Hannover, bei denen Stiftungsmitarbeiter als Lehrbeauftragte tätig sind.
Stiftungsvermögen und -organe
Das Land Niedersachsen hat der Stiftung bei ihrer Gründung 2004 alle in seinem Besitz befindlichen Grundstücke in der Gemarkung Lohheide (insgesamt 41,1 ha), auf denen die Gedenkstätte Bergen-Belsen errichtet worden ist, unentgeltlich übertragen.
Zu den Gremien der Stiftung gehört der Stiftungsbeirat, bestehend aus 24 ehrenamtlich tätigen Personen. Sie werden von Körperschaften, Gruppen und Verbänden entsandt, die dem Stiftungszweck besonders verbunden sind. Der Stiftungsbeirat berät den Stiftungsrat in fachlichen Fragen der Gedenkstättenarbeit und -forschung. Der Vorsitzende des Stiftungsbeirats gehört dem Stiftungsrat an.
Tätigkeiten
Die Stiftung ist Trägerin der Gedenkstätte Bergen-Belsen und der Gedenkstätte JVA Wolfenbüttel. An ihrem Sitz in Celle unterhält die Stiftung eine zentrale Dokumentationsstelle zur Geschichte von Widerstand und Verfolgung in Niedersachsen in der Zeit von 1933 bis 1945 betrieben. Zur Stiftungsarbeit gehören außerdem Forschungs- und Vermittlungsprojekte zur Geschichte des Nationalsozialismus. Die Stiftung betreibt Gedenkstättendidaktik, Museumspädagogik und Menschenrechtserziehung durch wissenschaftliche Tagungen, Ausstellungen, Publikationen und Fortbildungen. Außerdem fördert und berät sie Gedenkstätten in freier Trägerschaft und Erinnerungsinitiativen in Niedersachsen, die auf bürgerschaftlichem Engagement beruhen. Dazu zählen schwerpunktmäßig die Gedenkstätten Esterwegen, Moringen, Sandbostel, Lüneburg, Augustaschacht und Gestapokeller Osnabrück sowie die Gedenk- und Dokumentationsstätte KZ Drütte und die Dokumentationsstätte Liebenau. Außerdem werden von der Stiftung Fahrten von Schulklassen zu Gedenkstätten finanziell unterstützt.
Durch die Tätigkeit der Stiftung hat sich die Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen professionalisiert. Die betreuten und geförderten Gedenkstätten entsprechen den Standards moderner zeithistorischer Museen.