Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) wurde durch Gesetz über die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz vom 16. Dezember 2004 mit Wirkung zum 1. Januar 2005 als Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Braunschweig gegründet.[1]
Nach der Auflösung der Bezirksregierung Braunschweig zum 31. Dezember 2004, die bis zu diesem Zeitpunkt die Vermögen des Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds (1569 gegründet) sowie der Braunschweig-Stiftung (1934 gegründet) verwaltet hatte, entstand die Notwendigkeit, eine Institution ins Leben zu rufen, die für die Kontinuität kultureller und historischer Identität der Region Braunschweig zuständig sein würde. Dies geschah mit der Gründung der SBK, unter deren Dach sich die beiden anderen Stiftungen vereinen.
Das Stiftungsvermögen beläuft sich auf über 275 Millionen Euro und besteht größtenteils aus Baugrundstücken,[2]Liegenschaften[3], Immobilien und Finanzeinlagen.[4] Zu den Liegenschaften gehören u. a. Kulturgüter wie der Kaiserdom in Königslutter, eine Vielzahl von Klöstern und Kirchen, mehr als 20 Stiftungs- und Klostergüter mit etwa 7.500 Hektar Ackerflächen sowie 5.500 Hektar Forstflächen und mehr als 3.000 Erbbaurechte.[5] Aus den jährlichen Erträgen von ca. zwei Millionen Euro werden Projekte gefördert.
Im Juni 2017 kritisierte der Niedersächsische Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht „unangemessen hohe Ausgaben“ der Stiftung, ihres Präsidenten und ihres Direktors bei ihren Repräsentations- und Bewirtungskosten, Dienstreisen ins europäische Ausland sowie unangemessen große Dienstwagen.[7] Die Ausgaben für die Verwaltung stiegen binnen zehn Jahren von 150.000 € jährlich auf 930.000 €.[8]