SporthochseeschifferzeugnisDas Sporthochseeschifferzeugnis[1] war ein amtliches nautisches Befähigungszeugnis, das zum gewerblichen Führen von Sportbooten auf allen Seegebieten vorgeschrieben war. Der Sporthochseeschifferzeugnis konnte im Gegensatz zum ähnlichen C-Schein des Deutschen Segler-Verbands wie das Sportseeschifferzeugnis nur an Seefahrtsschulen erworben werden.[1] Das Sporthochseeschifferzeugnis wurde am 1. Januar 1994 durch den Sporthochseeschifferschein ersetzt.[2] Eine einfache Umschreibung ist jedoch nicht möglich. Inhaber des Sporthochseeschifferzeugnis müssen für den Erhalt des Sporthochseeschifferscheines 1.000 Seemeilen Erfahrungsseefahrt nach dem Erteilen des Zeugnis nachweisen.[3] Einzelnachweise
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