Die älteste erhalten gebliebene urkundliche Erwähnung als villa Svarcinburne und villa Swarcinburgne weist in die Jahre 1211/16, als das Stift Wetter dort im Tausch mit Kloster Haina ein Gut erwarb.[1]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen genehmigte die Landesregierung mit Wirkung vom 31. Dezember 1970 den Zusammenschluss der Gemeinden Schwarzenborn und Schönstadt im damaligen Landkreis Marburg zu einer Gemeinde mit dem Namen Schönstadt.[3] Am 31. Dezember 1971 kam diese Gemeinde zu Cölbe.[4] Zum 31. Dezember 1971 erfolgte der Freiwillige Zusammenschluss mit der Gemeinde Cölbe, wodurch Schwarzenborn ein Ortsteil von Cölbe wurde.[5] Für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Cölbe wurden Ortsbezirke gebildet.[6]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Schwarzenborn angehört(e):[1][7]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Gericht Schönstadt (Gericht Schönstadt bestand aus den Orten: Kölbe, Bernsdorf, Bürgeln, Betziesdorf, Reddehausen, Schönstadt, Schwarzenborn und Bracht)[8]
ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Marburg, Gemeinde Schönstadt[Anm. 3]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Marburg, Gemeinde Cölbe[Anm. 4]
ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Gemeinde Cölbe
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Gemeinde Cölbe
Gerichte seit 1821
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. In Marburg wurde der Kreis Marburg für die Verwaltung eingerichtet und das Landgericht Marburg war als Gericht in erster Instanz für Schwarzenborn zuständig. 1850 wurde das Landgericht in Justizamt Marburg umbenannt.[11] Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Marburg.[12][13] Auch mit dem in Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Schwarzenborn 120 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 21 Einwohner unter 18 Jahren, 48 zwischen 18 und 49, 27 zwischen 50 und 64 und 27 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 42 Haushalten. Davon waren 9 Singlehaushalte, 12 Paare ohne Kinder und 18 Paare mit Kindern, sowie keine Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 6 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 24 Haushaltungen lebten keine Senioren.[2]
160 Einwohner (Familien: 13 nutzungsberechtigte Ortsbürger, 9 Beisassen)
Schwarzenborn: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2011
Jahr
Einwohner
1834
152
1840
158
1846
161
1852
163
1858
148
1864
149
1871
130
1875
127
1885
123
1895
123
1905
143
1910
126
1925
111
1939
113
1946
178
1950
171
1956
125
1961
131
1967
117
1980
?
1990
?
2000
?
2011
120
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[2]
landgräflich: Erwerbspersonen: frei Ziegelbrenner, zwei Schneider, vier Leineweber (arbeiten nur für Eigenbedarf).
• 1838:
Familien: 10 Ackerbau, 1 Gewerbe, 12 Tagelöhner
• 1961:
Erwerbspersonen: 55 Land- und Forstwirtschaft, 16 Produzierendes Gewerbe, 7 Handel und Verkehr, 5 Dienstleistungen und Sonstiges.
Politik
Für Schwarzenborn besteht ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Er umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Schwarzenborn.[6]
Der Ortsbeirat besteht aus drei Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 65,26 %. Alle Kandidaten gehörten der „Gemeinschaftsliste Ortsbeirat Schwarzenborn“ an.[14] Der Ortsbeirat wählte Nicolas Lier zum Ortsvorsteher.[15]
↑Zusammenschluß der Gemeinden Schönstadt und Schwarzenborn im Landkreis Marburg zur Gemeinde Schönstadt vom 10. Dezember 1970. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr.52, S.2446, Punkt 2462 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 8,3MB]).
↑Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 22. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.2, S.47, Punkt 50 Abs. 5 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,8MB]).
↑ abHauptsatzung. (PDF; 2,78 MB) § 4. In: Webauftritt. Gemeinde Cölbe, abgerufen im September 2021.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.100f. (online bei Google Books).
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f.
↑
Neueste Kunde von Meklenburg, Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S.158ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
↑Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)