Sacrae Disciplinae LegesDie Apostolische Konstitution Sacrae Disciplinae Leges von Papst Johannes Paul II. wurde am 25. Januar 1983 unterzeichnet und diente der Promulgation des neuen kirchlichen Gesetzbuches (Codex Iuris Canonici (CIC)). Anlass und Anliegen
Mit diesen Worten führt Johannes Paul II. in diese Apostolische Konstitution ein und setzte das Inkrafttreten des neuen Kanonischen Rechts auf den ersten Adventssonntag des Jahres 1983 (27. November) für die Lateinische Kirche fest. Damit konnte nach 24 Jahren ein jahrelanger und intensiver Reformprozess zu einem sichtbaren Ende gebracht werden. In Kontinuität zur kirchlichen Rechtstradition folge auch das neue kirchliche Gesetzbuch den theologischen und ekklesiologischen Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils und gliedert sich in sieben Bücher. Der Papst bezeichnete das neue kirchliche Gesetzbuch „als eine großartige Frucht des Konzils“ und verwies auf seine Ausführungen und wegweisenden Worte. Des Weiteren brachte der Papst zum Ausdruck, dass dieses gesetzgeberische Dokument der Kirche ein unerlässliches Instrument sei, mit dessen Hilfe die erforderliche Ordnung im persönlichen wie gesellschaftlichen Leben, wie auch in der Leitung der Kirche selbst sichergestellt würde. Omnium in mentemMit dem Apostolischen Schreiben Omnium in mentem (dt.: In Erinnerung rufen) vom 26. Oktober 2009, welches in Form eines Motu proprio verfasst wurde, wurden von Papst Benedikt XVI. einige Normen des Codex des Kanonischen Rechts geändert. In der einleitenden Begründung hierzu heißt es:
Große Aufmerksamkeit fand eine Änderung im Abschnitt De Ordine (lat.: Über das Weihesakrament) des CIC durch Omnium in mentem. Zuvor hatte es geheißen, dass alle, die das Weihesakrament empfangen haben, seien es Diakone, Priester oder Bischöfe, an Stelle Christi handeln (lat.: agere in persona Christi Capitis). Durch die von Omnium in mentem verfügte Änderung wird dies in can. 1009 nunmehr nur noch vom Priester und vom Bischof gesagt (§ 3: „Qui constituti sunt in ordine episcopatus aut presbyteratus missionem et facultatem agendi in persona Christi Capitis accipiunt“), während den Diakonen nur die Vollmacht zugesprochen wird, dem Volk Gottes in der Liturgie, durch das Wort und durch Caritas zu dienen (§ 3: „... diaconi vero vim populo Dei serviendi in diaconia liturgiae, verbi et caritatis“). So kam die Frage auf, ob durch Omnium in mentem der Ausschluss der Diakone vom dreigliedrigen Weihesakrament vorbereitet werden solle.[1] Literatur
WeblinksFußnoten
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