Magnum Matrimonii SacramentumMagnum Matrimonii Sacramentum ist die Apostolische Konstitution über die endgültige Rechtsform des Päpstlichen Instituts für Studien über Ehe und Familie, sie wurde am 7. Oktober 1982 durch Papst Johannes Paul II. promulgiert. Zu Ehe und FamilieJohannes Paul II. erklärt hierzu, dass sich die Kirche schon immer mit einer großen pastoralen Sorge um das Sakrament der Ehe befasst habe. Es sei ihm bewusst, dass Ehe und Familie zu den größten Gütern des Menschengeschlechts gehöre. Daher habe auch das Zweite Vatikanische Konzil diesen Themenbereich lange und ausführlich beraten und das Ergebnis in Gaudium et Spes niedergeschrieben. Alle Päpste hätten sich für das höchste Ideal von Ehe und Familie ausgesprochen und sein Vorgänger Paul VI. hätte sich in einem außerordentlichen Maße mit der Enzyklika Humanae Vitae zu den Fragen der Zeit geäußert. Letztlich habe die Bischofssynode, die vom 26. September bis 25. Oktober 1980 getagt habe, für die Einsetzung eines Päpstlichen Rates für die Familie ausgesprochen. Theologisches InstitutZum Gründungsanlass eines theologischen päpstlichen Instituts für Ehe und Familie zählte für den Papst die pastorale Sorge und Verantwortung für Ehe und Familie. Jetzt, so führt er aus, sei es notwendig geworden, ein primäres Institut für Studien zu gründen, dessen besondere Sorge es sein soll, das theologische und pastorale Studium von Ehe und der Familie für zu fördern. Mit dieser Konstitution verleiht er dem päpstlichen Institut für Ehe und Familie, deren Grundstein bereits an der Päpstlichen Lateranuniversität gelegt worden sei, eine juristisch eigenständige Form. Seine zentrale Aufgabenstellung liegt in der Verleihung folgender akademischer Grade:
OrganisationEr beauftragt das Institut zur Bearbeitung der folgenden Objekte:
InstitutsleitungDie Akademische Verwaltung des Institutes soll aus dem Kanzler und dem Rektor der Päpstlichen Lateranuniversität sowie dem Präsidenten und dem Rat des Institutes bestehen. Dem Papst ist das Vorschlagsrecht für den Präsidenten vorbehalten. EinsetzungZur Einsetzung des Instituts legt Johannes Paul II. weiterhin fest, dass das Institut in einer besonderen Verbindung zum Päpstlicher Rat für die Familie stehe, es solle den Titel „Unsere Dame von Fátima“ übertragen bekommen. Das Datum des in Krafttretens wurde auf den 14. Oktober 1982 festgelegt. Literatur
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