RheinzollgerichtDas Rheinzollgericht war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Großherzogtum Baden, Königreich Bayern, Großherzogtum Hessen, Herzogtum Nassau, dem Königreich Preußen, Frankreich und dem Königreich der Niederlande. Mit der Revidierten Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 (Mannheimer Akte) traten die Rheinschifffahrtsgerichte an ihre Stelle. ZuständigkeitIn der Rheinschifffahrtsakte vom 31. März 1831 (Mainzer Akte) haben sich die Signatarstaaten verpflichtet, Rheinzollgericht einzurichten. Sie waren zuständig für Streitigkeiten auf und am Rhein, von Basel bis zur Mündung einschließlich Waal und Lek. Insbesondere fielen in ihre Zuständigkeit
Jedes Rheinzollgericht war für einen bestimmten Rheinabschnitt zuständig. Gegen die Entscheidung des Rheinzollgerichtes war Appellation möglich, wenn der Streitwert 50 Franc oder 13 Taler und 10 Groschen überstieg. Hierzu war jeweils in den Signatarstaaten ein Appellationsgericht benannt. Die Rheinzollgerichte waren wegen der vergleichsweise geringen Fallzahlen den ordentlichen Gerichten angegliedert. Liste der GerichteZweite Instanz
Erste InstanzSiehe auchLiteratur
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