QualitätsweinQualitätswein ist eine internationale Bezeichnung für Weine einer höheren Güteklasse, die bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. DeutschlandIn Deutschland wird unterschieden zwischen Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA) und der höheren Qualitätsstufe Qualitätswein mit Prädikat (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein), die seit 2006 auch offiziell Prädikatswein genannt wird.[1] Tafel- und Landweine sind keine Qualitätsweine in diesem Sinne. Anbaugebiete, die nicht als Qualitätsweingebiete ausgewiesen sind, dürfen ihren Wein nicht als Qualitätswein, sondern nur als Land- oder Tafelwein vermarkten, auch wenn die anderen Anforderungen für Qualitätswein erfüllt wären. In Deutschland betrifft dies im Wesentlichen den Baierwein (Landweingebiet Regensburg) und das Stargarder Land in Mecklenburg-Vorpommern. Kriterien für QualitätsweinIn Deutschland darf ein Wein nur dann als Qualitätswein bezeichnet werden, wenn ihm auf Antrag eine amtliche Prüfungsnummer (A.P.-Nr.) zugeteilt worden ist. Voraussetzungen dafür sind
ÖsterreichNach dem Österreichischen Weingesetz von 2009[2][3] sind Qualitäts- und Prädikatsweine sowie Weine mit der Auszeichnung Districtus Austriae Controllatus (DAC) Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.).[4] Die Auszeichnung als DAC wurde durch eine Novellierung des österreichischen Weingesetzes als gebietsspezifische Bezeichnung analog zum französischen oder italienischen Weinrecht geschaffen, sie wird seit 2003 in mehreren Weinbaugebieten genutzt. Alle Qualitäts- und Prädikatsweine dürfen erst nach staatlicher Prüfung und Vergabe einer staatlichen Prüfnummer in Verkehr gebracht werden. Die Kennzeichnung erfolgt mit einer rot-weiß-roten Banderole als Zeichen für im Inland auf Flaschen gefüllten Qualitätswein und durch die verpflichtende Angabe der staatlichen Prüfnummer, des Weinbaugebietes sowie von Rebsorte, Jahrgang und Qualitätsstufe auf dem Etikett. Für alle Qualitätsweine gilt ein Hektarhöchstertrag von 9000 kg (bzw. 6750 l Wein/ha). Er wird ausschließlich aus Trauben eines einzigen Anbaugebietes und gesetzlich vorgegebener Rebsorten erzeugt und muss im Anbaugebiet selbst oder in den direkt angrenzenden Gebieten verarbeitet werden. In Österreich liegt die Produktionsmenge von Qualitäts- und Prädikatweinen deutlich über der einfacherer Qualitätsstufen.[5] Kriterien für Qualitätsweine
SchweizDie Qualitätsstufen des Weins werden in der Schweiz durch die Weinverordnung von 2007 geregelt. Sie unterscheidet die Qualitätsstufen Tafelwein, Landwein sowie Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (KUB/AOC), letztere entsprechen in ihren Anforderungen den Qualitätsweinen.[6] Die genauen Anforderungen werden von den Kantonen für die einzelnen Weinbaugebiete geregelt, die Verordnung legt aber verbindliche Mindestmostgewichte und Höchsterträge für die drei Weinbauregionen Westschweiz, Deutschschweiz und italienische Schweiz fest und definiert die von den Kantonen zu regelnden Kriterien. Kriterien für Qualitätsweine
Daneben werden in der Weinverordnung zahlreiche geschützte Begriffe mit gesonderten Anforderungen definiert, wie etwa für spezielle Reifegrade oder Leseverfahren (Auslese, Spätlese und Beerenauslese), aber auch für Lagerung (Primeur, Reserve) oder besondere Lagen (Village, Chateau).[7] Die Ausgestaltung der Detailanforderungen obliegt auch hier in der Regel den Kantonen, nur vereinzelt regelt bereits die Bundesverordnung Mindestmostgewichte und ein Verbot der Anreicherung. Als Schweizer Besonderheit sind viele dieser Begriffe in mehreren Sprachen ausgewiesen und geschützt. FrankreichHier entsprechen die Weine der Appellation d’Origine Contrôlée (AOC) und die Vins Délimités de Qualité Supérieure (VDQS) den deutschen Qualitätsweinen b.A. Bei den AOC-Weinen wird nur das Herkunftsgebiet genannt, bei den höheren stehen die Untergebiete, einzelne Lagen oder Châteaux mit auf dem Etikett, oder sie fallen unter die Cru-Bewertungen wie Grand Cru classé in den Stufen Premier, Deuxième, Troisième, Quatrième und Cinquième Cru oder Cru Bourgeois resp. Cru Bourgeois Supérieur und Cru Bourgeois Exceptionnel. Siehe auch: Qualitätsstufen Weinbau in Frankreich ItalienDie DOC- und DOCG-Weine ohne zusätzliche Prädikate sind mit deutschen Qualitätsweinen b.A. zu vergleichen. PortugalPortugal besitzt 40 Anbaugebiete für Qualitätsweine, die in einer besonderen Region produziert wurden und deshalb die VQPRD-Kennzeichnung (Vinho de Qualidade Produzido em Região Demarcada) tragen. 26 davon tragen das DOC-Kürzel (Denominação de Origem Controlada), die Weine der nächstfolgenden Qualitätsweinstufe die IPR-Bezeichnung (Indicação de Proveniencia Regulamentada). Außerdem zählen zu Portugals Qualitätsweinen auch 6 VR- bzw. Landweinregionen (Vinho Regional). UngarnGemäß dem Weingesetz heißt in Ungarn ein Qualitätswein Minőségi Bor und muss mindestens 12 Vol.-% Alkohol enthalten. Ort und Zeit der Abfüllung, Abfüller, Rebsorte, Jahrgang, Herkunft, Alkoholgrad und Ladenpreis müssen auf dem Etikett angegeben werden. Siehe auchEinzelnachweise
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