Die Provinzialverwaltung entstand 1875 durch Gesetz aus dem Landesarmenverband (vgl. Provinzialverband). Ihre Organe waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landeshauptmann als Chef der Verwaltung. Ihm waren Landesräte und Landesbauräte als Dezernenten beigegeben. Der Landeshauptmann war Vorsitzender des jeweiligen Verwaltungsorgans.
Straßenbau und -unterhalt: Verwaltung der Reichsstraßen und Landstraßen 1. Ordnung, alte Provinzialstraßen und Betreuung der Landstraßen 2. Ordnung, Kreisstraßen. Die Geschäfte oblagen 14 Landesbauämtern.
Finanzen: Die Ostpreußische Provinzialverwaltung erhielt Zuweisung aus dem Finanzausgleich des Landes Preußen. Die ungedeckten Ausgaben wurden durch Provinzialumlage von den Stadt- und Landkreisen erhoben.[1]
Sitz
In Königsberg hatte die Provinzialverwaltung Ostpreußen ihren Sitz im Landeshaus, das Landesbaurat C.W.G. Krah 1878 im Park des Dönhoffschen Grundes errichtete.[2] Bei den britischen Luftangriffen auf Königsberg wurde das Gebäude Ende August 1944 zerstört.
↑Fritz Gause: Die Geschichte der Stadt Königsberg in Preußen, Bd. 2: Von der Königskrönung bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Böhlau, Köln 1968, S. 631.