Bis in das Jahr 1662 war er Burggraf auf der Burg Frauenstein. Am 30. August 1661 erhielt Philipp Erwein die Lehnsurkunde über Halsgericht und Blutbann in Heusenstamm von Kaiser Leopold. Dort baute er vor die Wasserburg der ehemaligen Herren von Heusenstamm in den Jahren 1663 bis 1668 das Schloss Schönborn. Durch Erbschaft, Kauf und Lehen erwarb er zudem Ländereien und Güter beiderseits des Rheins, am Main, im Taunus und der Wetterau.
↑Adolf Geßner: Das Epitaph des Philipp Erwin von Schönborn. Ein Beitrag zur Rauchmüllerforschung. In: Jahrbuch für das Bistum Mainz, Jg. 3 (1948), S. 75–88.