Personal im KZ DachauPersonal im KZ Dachau umfasst als Titel dieses Artikels insbesondere die Angehörigen der Lager-SS des Konzentrationslagers Dachau, die zur Zeit des Nationalsozialismus an den dort begangenen Verbrechen unter Führung der Schutzstaffel (SS-Totenkopfverbände) beteiligt waren. Die personelle Aufteilung und die Aufgaben wurden später für alle Konzentrationslager der SS einheitlich, weitgehend nach dem Beispiel des KZ Dachau, durch die Inspektion der Konzentrationslager (IKL) als zentraler Instanz vorgegeben. ÜberblickEs gab in der Hauptsache fünf Abteilungen unter Führung des Lagerkommandanten, die sich die Aufgaben teilten. Die strikte Hierarchie ermöglichte für die Angehörigen der Lager-SS deren Erziehung, den Aufstieg innerhalb des KZ-Systems und schuf teilweise Konkurrenz innerhalb der Abteilungen.[1] Neben den fünf Abteilungen wurden die eigentlichen SS-Wachen, die Wachmannschaft, geführt.
Die Kommandantur war die oberste Instanz, der Lagerkommandant war Befehlshaber des gesamten SS-Personals. Hier war auch die Postzensurstelle.
Diese Abteilung II konnte ziemlich eigenständig arbeiten. Sie entschied über Einweisung, Verlegung, Entlassung, Bestrafungen und Exekutionen der Gefangenen.[1] Leiter war immer ein Angehöriger des SS-Sicherheitsdienstes (SD) oder ein Beamter der Gestapo oder Kriminalpolizei. Die Abteilung war zuständig für die Vernehmung der Häftlinge, Führen der Häftlingskartei mit Bildern, Personenbeschreibungen und Fingerabdrücken sowie für die Registrierung der Neuzugänge. Auch Flucht oder Tod von Lagerinsassen wurden von dieser Stelle bearbeitet. Die Verhöre durch die Gestapo und den SD waren bei allen Häftlingen gefürchtet. Diesen KZ-Dienststellen wurden nach 1945 zahlreiche Misshandlungen von Häftlingen nachgewiesen.
Der Leiter der Schutzhaftlagers war gleichzeitig Stellvertreter des Kommandanten.[1] Er führte in der Regel den amtlichen Schriftverkehr mit über- und untergeordneten SS-Dienststellen. Ihm unterstanden innerhalb des Lagers die Rapportführer, Blockführer und Kommandoführer. Sie bewachten innerhalb des Lagers und in den Außenkommandos und Nebenlagern die Zwangsarbeiten. Sie hatten Befehlsgewalt über Funktionshäftlinge und Häftlinge. Bei den Funktionshäftlingen wurde das System von Aufstieg, gestaffelter Macht und Konkurrenz ebenfalls genutzt.
An der Spitze stand der SS-Verwaltungsführer. Abteilung IV regelte die Versorgung mit Kleidung und Lebensmitteln. Das beschlagnahmte Eigentum der Häftlinge wurde hier verwaltet.
Zur Abteilung V gehörten die KZ- beziehungsweise Lagerärzte und die SS-Sanitätsdienstgrade in den Krankenrevieren. Ihre frühe Aufgabe war die Überwachung des Gesundheitszustandes der Häftlinge. In späteren Jahren entwickelte sich zunehmend die Einlieferung ins Krankenrevier als Todesurteil. Tötungen mittels Phenol-Injektionen, teils tödliche medizinische Versuchsreihen, unnötige Operationen zu Übungszwecken wurden in den Baracken des Krankenreviers durchgeführt. Der Lager- und SS-Standortarzt stellte nach der Ermordung von Häftlingen nachträglich Totenscheine mit natürlicher Todesursache aus. Er veranlasste die unmittelbare Einäscherung der Toten, die anfangs im Städtischen Krematorium Münchens stattfand. In den Kriegsjahren fand sie im lagereigenen Krematorium statt. Für SS-Personal war der Lagerarzt auch gleichzeitig der örtliche Standortarzt.
Diese Truppe bildete die eigentliche Wachmannschaft des KZ. Der Wachsturmbann war für die Außensicherung des KZ verantwortlich und wurde teils auch im inneren Lagerbereich eingesetzt. Bei offiziellen Häftlings-Hinrichtungen stellte der SS-Totenkopfwachsturmbann vielfach die Henker. Lagerkommandanten
Nach der Ermordung Röhms wurde Eicke befördert und konnte die Inspektion der Konzentrationslager aufbauen und SS-Wachverbände leiten. Diese Zeit nach der Entmachtung der SA im Sommer 1934 war auch in Bezug auf die Lagerkommandanten eine Übergangszeit. Am 6. Dezember 1934 ernannte Himmler SS-Oberführer und Zahnarzt Alexander Reiner zum neuen Kommandanten. Reiner nahm zunächst Urlaub und wurde währenddessen „wegen ungebührlichem Verhaltens an seiner früheren Wirkungsstätte in Danzig“ seines Amtes enthoben. Er trat die Kommandantur nie an.[2]
In den Tagen der Befreiung des Lagers floh ein Teil des Personals, die Lagerleitung wechselte: Martin Weiß vom 26. April bis 28. April 1945, Johannes Otto am 28. April 1945, und Heinrich Wicker am 28. April 1945 und 29. April 1945. Die Übergabe an die amerikanischen Truppen erfolgte durch den 23-jährigen SS-Untersturmführer Heinrich Wicker.[3] Politische Abteilung (Lager-Gestapo)
Führung des Schutzhaftlagers (Gefangenen-Bereich)
SS-ÄrzteDas Krankenrevier für die SS-Angehörigen wurde von einem SS-Chefarzt geleitet, die einzelnen Abteilungen leiteten SS-Ärzte. Meist waren es Absolventen der SS-Ärztlichen Akademie[4] in Graz. In Dachau lernten auch Internisten und Zahnärzte chirurgische Eingriffe, da durch die Kriegszeiten ein erhöhter Bedarf an Chirurgen entstand.[5]
Für Selektionen von Häftlingen, die anschließend abtransportiert wurden z. B. in die NS-Tötungsanstalt Hartheim, kamen verschiedene Ärzte als Gutachter ins Hauptlager und in die Außenlager, z. B. die Ärztin Erika Flocken (Organisation Todt), oder Friedrich Mennecke (T4, Aktion 14f13, Euthanasiemorde). Die direkte Behandlung und Pflege kranker Häftlinge wurde, sofern sie stattfand, hauptsächlich von den Häftlingsärzten und -pflegern (vgl. Funktionshäftling) nach Weisung der SS-Ärzte und SS-Sanitätsdienstgrade durchgeführt. Dabei kam es zum Teil zu medizinischem Handeln gegen direkte Befehle der SS um das Leben kranker Häftlinge zu retten. Sie waren teilweise von Beruf Mediziner beziehungsweise Krankenpfleger. Weiteres PersonalDachau war das erste große Lager der SS, dort waren zahlreiche spätere "SS-Größen" ausgebildet worden.
Sonderstellung
FunktionshäftlingeSiehe: Häftlinge im KZ Dachau Die Dachauer ProzesseDas US-Militär nutzte das ehemalige Häftlings-Lager und die SS-Kasernen für die Inhaftierung von NSDAP-Funktionären und Angehörigen der SS. In Dachau wurden 489 Verfahren, die Dachauer Prozesse als US-Militärgerichtsprozesse mit 672 Anklagen durchgeführt. Der erste Prozess, der Dachau-Hauptprozess (United States of America v. Martin Gottfried Weiss et al.) richtete sich gegen Teile der Mannschaft des KZ Dachau und wurde vom 15. November bis zum 13. Dezember 1945 durchgeführt. Auch KZ-Ärzte und O. Schulz als Vertreter der Deutschen Ausrüstungswerke (DAW, Ausbeutung der Sklavenarbeit) standen dort unter Anklage. Die 40 Angeklagten wurden sämtlich schuldig befunden und 36 von ihnen zum Tode verurteilt; 28 wurden 1946 im Landsberger Kriegsverbrechergefängnis gehängt. Dem Dachau-Hauptverfahren schlossen sich 121 Folgeprozesse mit etwa 500 Beschuldigten an. Siehe auch
Quellen
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