Pater ImmediatPater Immediat (lateinisch pater immediatus ‚unmittelbarer Vater‘), auch Vaterabt, Immediatabt oder Abtweiser, ist im Zisterzienser- und Trappistenorden die Bezeichnung für den Abt eines Mutterklosters, der für ein Tochterkloster verantwortlich ist und dort gegebenenfalls Vorgesetzten- und Aufsichtsfunktionen ausübt. Bei den Zisterzienserinnen und Trappistinnen hat der Pater Immediat entsprechende Funktionen gegenüber der Äbtissin bzw., bei Prioraten, der Priorin. Den Begriff Vaterabt und dessen Funktion kannte früher auch der Prämonstratenserorden. Der Pater Immediat nimmt gemäß den Statuten der Orden u. a. die regelmäßige Visitation der Tochterklöster vor und unterstützt sie bei besonderen Schwierigkeiten. Wenn eine Abtei ohne Abt oder Äbtissin ist, trägt er die Gesamtverantwortung für die Gemeinschaft und für einen geordneten Übergang. Er leitet die Abtswahl und kann einen Superior ad nutum (das heißt, bis auf weiteres) ernennen. Bei Konflikten kann er ordnend eingreifen; er wirkt auch mit bei der Auflösung einer Abtei. Bestimmte Vorgänge, etwa die dauerhafte Übertragung der Stabilitas loci eines Mönchs oder einer Nonne auf eine andere Abtei, bedürfen seiner Zustimmung.[1][2] In den Konstitutionen der Trappisten heißt es dazu:
– Konstitutionen und Statuten der Mönche des Trappistenordens Nr. 74 Einzelnachweise
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