Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt BremenDas Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) des gleichnamigen Bundeslandes und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Landes. Geschichte, Gerichtssitz und -bezirkDas OVG Bremen hat seinen Sitz in Bremen. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet des Landes Bremen. In dem somit 419 km² großen Gerichtsbezirk leben mehr als 663.000 Menschen. Die Anschrift des OVG Bremen lautet: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Fachgerichtszentrum Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen. Das Fachgerichtszentrum ist im ehemaligen Polizeihaus untergebracht. Von 2008 bis 2019 stand mit Ilsemarie Meyer erstmals eine Frau an der Spitze des Gerichts. Leitung
Organisation und GeschäftsverteilungZurzeit (2015) bestehen am OVG Bremen zwei Senate mit je drei Berufsrichtern. Daneben bestehen Fachsenate für Disziplinar- sowie Personalvertretungssachen.[1] Präsident des OVG Bremen ist Peter Sperlich, Vizepräsident ist Hans Alexy. 2015 waren 14 Mitarbeiter beim Oberverwaltungsgericht Bremen beschäftigt.[2] InstanzenzugDas OVG Bremen ist dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet. Nachgeordnet ist das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. GeschichteIn Bremen wurden Verwaltungsgerichte erst spät errichtet. Bremen war in der Weimarer Republik das letzte Land, welches 1924 ein Verwaltungsgericht einführte. Zunächst war dieses erst- und letztinstanzlich zuständig. Erst mit Gesetz vom 14. September 1933[3] wurde ein Oberverwaltungsgericht errichtet. Da der Nationalsozialismus die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit generell erheblich einschränkte, erhielt das OVG zunächst keine größere Bedeutung. Nach dem Zusammenbruch des NS-Staates wurde die Tätigkeit des OVG – wie jedes anderen Gerichtes – vorerst beendet. Mit dem Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 1. Februar 1946,[4] das aufgrund einer Verordnung des Senats vom 11. Juli 1946[5] am 16. Juli 1946 in Kraft trat, wurde das Verwaltungsgericht neu errichtet. Bremen war somit das erste Land im Gebiet der späteren Bundesrepublik Deutschland, welches wieder über eine Verwaltungsgerichtsbarkeit verfügte. Mit dem Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 5. August 1947[6] wurde wie in den anderen Ländern der amerikanischen Zone ein Verwaltungsgerichtshof als zweite Instanz geschaffen.[7] Dieser erhielt 1960 im Zusammenhang mit der bundeseinheitlichen Verwaltungsgerichtsordnung wieder den Namen Oberverwaltungsgericht.[8] Für Verfahren in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe, für die seit 2005 an sich nicht mehr die Verwaltungs-, sondern die Sozialgerichtsbarkeit zuständig war, wurden aufgrund einer bundesrechtlichen Öffnungsklausel besondere Senate für Sozialgerichtssachen eingerichtet, da die Sozialgerichtsbarkeit Bremens personell nicht auf die zusätzlichen Fälle ausgelegt war. Da das Bundesrecht eine solche Regelung nur befristet ermöglichte, waren diese Senate ab 2009 nur noch für bereits anhängige Fälle zuständig und existieren heute nicht mehr.[9][10] Entscheidungen des OVG BremenEntscheidungen des OVG können auf der Website des Gerichts online eingesehen werden. Im Übrigen werden sie in der Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland (NordÖR) oder anderen Fachzeitschriften veröffentlicht. Literatur
Siehe auchWeblinksFußnoten
Koordinaten: 53° 4′ 25″ N, 8° 48′ 45,7″ O |