Bei dem NSG handelt es sich um eine Heide, ferner um Nass- und Feuchtwiesenbereiche.
Schutzzweck
Das Naturschutzgebiet wurde „zur Erhaltung, Wiederherstellung und Optimierung einer Heide und Nass- und Feuchtwiesenbereichen, ferner als Lebensraum für zahlreiche gefährdete Pflanzen- und Tiergemeinschaften“ ausgewiesen. Wie bei anderen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der landschaftlichen Schönheit und Einzigartigkeit“ zum Naturschutzgebiet wurde.
Bei den Verboten ist u. a. aufgeführt „die Heideflächen sowie die Nass- und Feuchtwiesenbereiche in eine andere Nutzung umzuwandeln“.