Die zuschlagsfreien[2] Nahschnellverkehrszüge waren unterhalb des Eilzugs (E) angeordnet und bedienten, wie Personenzüge (P), meist ebenfalls alle Unterwegsstationen. Sie zeichneten sich jedoch durch eine höhere Reisegeschwindigkeit aus, weil meist kein Reisegepäck oder Expressgut verladen wurde, sie relativ leicht waren und kurze Fahrgastwechselzeiten sowie eine höhere Höchstgeschwindigkeit aufwiesen. Zum Einsatz kamen ausschließlich Wendezüge oder Triebwagen, gelegentlich waren Nahschnellverkehrszüge auf Teilstrecken des Zuglaufs auch als Eilzug unterwegs.[5]
Untervarianten
Anfängliche Untervarianten des Nahschnellverkehrszugs, mit beschränkter Platzzahl und beschränktem Raum für Reisegepäck, waren der Nahschnellverkehrs-Triebwagen (Nt) und der Nahschnellverkehrs-Schienenomnibus (Nto).[2] Zum Fahrplanwechsel am 23. Mai 1971 präzisierte die Deutsche Bundesbahn diese wie folgt:[6]
Ns, Nts und Ntos
Nahschnellverkehrszug
Personenzüge des Nahverkehrs mit Reisegeschwindigkeiten über 50 km/h
Personenzüge des Nahverkehrs mit Reisegeschwindigkeiten über 50 km/h, die überwiegend von Berufsreisenden und Schülern benutzt werden
Zum Fahrplanwechsel am 30. Mai 1976 wurde der Nahschnellverkehrszug schließlich die seit 1969 bestehende Zuggattung Nahverkehrszug integriert.[7] Gleichseitig übernahm diese, zuvor abkürzungslos, das Kürzel N.
Einsatz außerhalb des Ruhrgebiets (Auswahl)
Über das Ruhrgebiet hinaus verkehrten Nahschnellverkehrszüge wie folgt (beispielhafte Auswahl):
Mit ihrer Einführung zum Sommerfahrplan 1951 ab München Hauptbahnhof nach Starnberg, Tutzing und Herrsching.[8] Ab Ende der 1960er Jahre verkehrten sie auf nahezu allen Verbindungen des Vorortverkehrs,[9] die ab 1972 schrittweise zu Linien der S-Bahn München wurden.
Ausschließlich im Sommerfahrplan 1951 verkehrte ein beschleunigtes Zugpaar mit nur wenigen Zwischenhalten als Nahschnellverkehrs-Triebwagen zwischen München Hbf und Tegernsee; danach wurde dieses Zugpaar als Städteschnellverkehrstriebwagen eingestuft.[10]