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Angenommen wurden alle Gegenstände, die sich nach Art, Gewicht und Verpackung zur Mitnahme in den Reisezügen mitgeführten Gepäckwagen eigneten. Es wurde während der gesamten Dienstzeit der Bahnhöfe angenommen, auf größeren Bahnhöfen am Gepäckschalter, auf kleineren Stationen am allgemeinen Fahrkartenschalter.
Die (entfernungsabhängigen) Frachtkosten bestimmten sich nach dem Deutschen Eisenbahn-Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif, Auszüge und Tariftabellen wurden auch in Kursbüchern, Fahrplänen und besonderen Frachttafeln veröffentlicht.
Aus Rationalisierungsgründen entfielen ab den späten 1970er Jahren (auch durch Einführung der Intercity-Züge) nach und nach die Gepäckwagen in den Reisezügen, außerdem war die für das Be- und Entladen notwendige Aufenthaltszeit sowie die Vorhaltung von Personal und Gepäckkarren auf den Stationen unwirtschaftlich. Bei großen Bahnhöfen gab es zwischen den Gleisen z. T. eigene Gepäckbahnsteige. Der Expressgutverkehr mit Personenzügen wurde bei der Deutschen Bundesbahn mit Ablauf des Jahresfahrplans 1989/1990 und in der Form eigener GEP-Züge bei der Deutschen Bahn AG im Jahr 1998 eingestellt.
Bei der Deutschen Reichsbahn verkehrten besondere Gepäck- und Expressgutzüge (Gex) mit entsprechenden Aufenthaltszeiten für die Be- und Entladung.
Im internationalen Verkehr erließ das Internationale Eisenbahntransportkomitee die Vorschrift Einheitliches Reglement betreffend den internationalen Eisenbahn-ExpreBgutverkehr.
↑Christoph P. Hoffmann: Logistik und Eleetronie Business – Perspektiven für einen Logistics Service Provider. 1. Auflage. Deutscher Universitäts-Verlag, Wiesbaden 2001, ISBN 978-3-322-90810-0, S.145, doi:10.1007/978-3-322-90810-0_3.