Münster ist ein Stadtteil von Laubach im mittelhessischenLandkreis Gießen und liegt etwa acht Kilometer westlich der Kernstadt. Der Name stammt von monasterium (= Kloster) und deutet damit auf eine ehemalige Ansiedlung von Mönchen hin.
Münster wurde zwischen 1118 und 1137 erstmals urkundlich erwähnt: „In Munstere et in Stenhem“.[3]
Weitere Erwähnungen waren (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1]in Munstere (1118/1137), in Munstre (1197), in villa monstere (1239), Monster (1462) und Moenster (1481).
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die Gemeinde Münster am 31. Dezember 1970 auf freiwilliger Basis in die Stadt Laubach eingemeindet.[4][5] Für den Stadtteil Münster wurde, wie für die anderen eingemeindeten ehemals eigenständigen Gemeinden von Laubach, ein Ortsbezirk eingerichtet.[6]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Münster angehört(e):[1][7][8]
ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Laubach[Anm. 8]
ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Laubach
ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Laubach
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Stadt Laubach
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Münster ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Lich zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Hohensolms-Lich ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Lich“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Münster zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Fürst Karl 1823.[13] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[14]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Lich“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[15]
Zum 1. Januar 1882 wurde Münster an das Amtsgericht Laubach abgegeben.[16]
Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Laubach und Münster wurde dem Sprengels des Amtsgerichts Gießen zugelegt.[17]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Münster 711 Einwohner. Darunter waren 18 (2,5 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 126 Einwohner unter 18 Jahren, 303 zwischen 18 und 49, 156 zwischen 50 und 64 und 129 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 312 Haushalten. Davon waren 96 Singlehaushalte, 96 Paare ohne Kinder und 87 Paare mit Kindern, sowie 27 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 63 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 222 Haushaltungen lebten keine Senioren.[2]
Einwohnerentwicklung
Münster: Einwohnerzahlen von 1830 bis 2011
Jahr
Einwohner
1830
292
1834
278
1840
351
1846
314
1852
313
1858
316
1864
327
1871
329
1875
331
1885
327
1895
306
1905
299
1910
318
1925
332
1939
332
1946
511
1950
532
1956
471
1961
475
1967
537
1980
?
1990
?
2000
?
2011
711
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; Zensus 2011[2]
Erwerbspersonen: 96 Land- und Forstwirtsch., 93 Prod. Gewerbe, 39 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 14 Dienstleistung und Sonstiges.[1]
Politik
Für den Stadtteil Münster besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Münster) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[6]
Der Ortsbeirat besteht aus neuen Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 57,14 %. Dabei wurden gewählt: ein Mitglieder des Bündnis 90/Die Grünen, fünf Mitglieder der SPD, sowie drei Mitglieder der „Freien Wähler“ (FW).[18] Der Ortsbeirat wählte Klaus Dieter Schmitt (SPD) zum Ortsvorsteher.[19]
Sehenswürdigkeiten und Kultur
Kirche
Die spätgotische dreischiffige Hallenkirche wurde im Wesentlichen um 1300 erbaut. Lediglich Steinkanzel und Turmspitze stammen aus dem 16. Jahrhundert. Der aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts stammende Taufstein bildet das älteste Element der Kirche.[20]
↑Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Lich des Fürsten Solms-Hohensolms-Lich
↑Trennung zwischen Justiz (Landgericht Lich; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Lich“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung
↑Eingliederung von Gemeinden in die Stadt Laubach, Landkreis Gießen vom 6. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.4, S.141, Punkt 173 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,3MB]).
↑Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC180532844, S.301.
↑ abHauptsatzung. (PDF; 155 kB) § 6. In: Webauftritt. Stadt Laubach, abgerufen im Februar 2024.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.22, 438f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.424 (online bei Google Books).
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.135 (online bei Google Books).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑
Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Teil 1. Band2. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S.271 (online bei Google Books).
↑Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr.40, S.237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9MB]).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).
↑Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Hungen, Lich, Laubach, Grünberg, Homberg, Alsfeld, Vilbel und Friedberg betreffend vom 24. Dezember 1881 (Hess. Reg.Bl. S. 203–204)