Akzise- oder Einnehmerhäuser in Dresden waren Gebäude, an denen seit 1703 von der Stadt die Generalkonsumtions-Akzisesteuer, einem Vorläufer der heutigen Mehrwertsteuer, für die Einfuhr von Waren erhoben wurde. Sie befanden sich meist an den alten Einfallstraßen, die ins Weichbild der Stadt Dresden führten. Trotz Aufhebung dieser Akzisesteuer ab 1834 durch die Gründung des Deutschen Zollvereins wurden trotzdem die Ende des 18. Jahrhunderts eingeführten Chausseegelder an ihnen weiterhin erhoben. Per Gesetz wurde 1884 die Aufhebung der Brücken- und Chausseegelder im Königreich Sachsen zum Ende des Jahres 1885 beschlossen, die Einnehmerhäuser anschließend an Private verkauft, von denen sie zu großen Teilen abgebrochen und durch eine Neubebauung ersetzt wurden.
Gegenwärtig sind nur noch wenige dieser ehemaligen Zollhäuser erhalten, die in der Regel unter Denkmalschutz stehen. Im Denkmaltext der sächsischen Denkmalliste heißt es dazu: „Nach dem Dresdner Eingangsabgabenregulativ von 1855 waren beim Einbringen in das Stadtgebiet 25 „in- und zollvereinsländische“ Waren einer Abgabe unterworfen: Brot, Backwerk, Bier, Fleisch, Wild, Geflügel, Fische, Vieh, Getreide. In den nachfolgenden Jahren ist dieses Regulativ mehrmals den neuen Bedingungen angepasst worden, aber um 1900 mussten nach wie vor Eingangsabgaben an der Gemeindegrenze entrichtet werden. Daran erinnert neben der Hebestelle Weinbergstraße 1 nur noch der markante Fachwerkbau der 40. Hebestelle an der Pfotenhauerstraße 107. Mitte des 19. Jahrhunderts unterhielt die Stadt acht Hebestellen an den Grenzen der Altstadt, vier an jenen der Neustadt und zwei an denen der Friedrichstadt.“[1]
Gleichwohl gehen diese Einnehmer- bzw. Akzisehäuser historisch weiter zurück, als diese Denkmalbeschreibung. So notierte Fritz Löffler bereits in der ersten Ausgabe seines Werkes Das alte Dresden (Fritz Löffler: Das alte Dresden. Geschichte seiner Bauten. 1. Auflage, Sachsenverlag, Dresden 1956, S. 409), dass diese auf die Einführung der „Generalakzise-Konsumtionssteuer“ von 1703 zurückzuführen seien.[2] Die neuere Forschung datiert diese von diesem Datum noch einmal 200 Jahre, d. h. ins 16. Jahrhundert zurück.
Mit Blick auf die Gesetzeslage im damaligen Königreich Sachsen, in dem am 24. Juni 1884 per Gesetz die Aufhebung der Brücken- und Chausseegelder im Königreich Sachsen zum Ende des Jahres 1885 beschlossen wurde, so dass damit die letzten Schlagbäume entfielen:[3] Hier sind die im Folgenden herangezogenen Denkmalbeschreibungen gelegentlich irreführend, die diese noch für „um 1900“ verorten wollen.
Die Erhebung von Brücken- oder Chausseegeldern – wenngleich ohne Schlagbäume – war historisch jedoch noch bis ins 20. Jahrhundert möglich: So wurde bis zur Eingemeindung von Blasewitz nach Dresden im Jahr 1921 ein „Brückengeld“ für das Überqueren des Blauen Wunders erhoben. Einnehmer- oder Akzisehäuser dafür gab es nie.
Positionierung
Im Laufe der historischen Entwicklung änderte sich die Lage dieser Kontrollstellen, über die die Stadt erreicht werden konnte. Sie wurden im Rahmen der Stadtentwicklung immer weiter nach außen in die Vorstädte verlagert.
1. Phase – Stadttore
Zunächst existierten in der Befestigungsanlage der Stadt zahlreiche Stadttore. Die für den Handel wichtigsten waren:
Schwarzes Tor (auch Bautzner Tor oder Lausitzer Tor) bis 1817
Weißes Tor (auch Leipziger Tor oder Meißner Tor) bis nach 1817
2. Phase – Schläge mit Torhäusern
Mit der Anlage der Vorstädte entstanden Torhäuser an den sogenannten Schlägen, die rund um die Innere Altstadt und Innere Neustadt am sogenannten Environweg (entspricht im Westen und Süden dem heutigen 26er Ring) angeordnet waren. Hier waren bis 1885 Schlagbäume errichtet, um das Wege- oder Chausseegeld zu kassieren.[4] Die bekanntesten Schläge in Dresden waren:
Diese Torhäuser existieren bis auf das Torhaus am Palaisplatz (Weißes Tor/Leipziger Schlag) nicht mehr.
3. Phase – Akzise- oder Einnehmerhäuser
Diese Hebestellen dienten der Entrichtung des Zolls für eingeführte Waren. Sie wurden weiter nach außen an die Gemeindegrenzen der Vorstädte verlegt. Diese Anlagen sind in der folgenden Liste zusammengestellt.
Liste von ehemaligen Akzise- oder Einnehmerhäusern in Dresden
Brückenhäuschen unter Denkmalschutz; »Städtische Steuer-Einnahme« oder »Städtische Brückenzoll-Hebestelle«, urspr. an der Ostra-Allee/Brückenauffahrt zur Marienbrücke
Chausseehaus unter Denkmalschutz; jetzt Museum[7] Das Einnehmerhaus Freital gehört nicht zum Stadtgebiet von Dresden, wird aber aus sachlichen Gründen hier mit aufgeführt.
Einnehmerhaus Falkenstraße, errichtet kurz vor dem Bau der Falkenstraße (Zwickauer Straße), 1936 abgebrochen[13] Das am Anfang auf Dresdner Seite zugehörige Einnehmerhaus für diese Straße war identisch mit dem Falkenschlag.
Löbtauer Chausseehaus, errichtet von Gottlob Friedrich Thormeyer, bis 1885 als Einnehmerhaus genutzt, 1888 abgebrochen, danach Dreikaiserhof;[14] an das Gebäude erinnert der Straßenname der Chausseehausstraße in Löbtau
↑Fritz Löffler: Das alte Dresden. Geschichte seiner Bauten. 1. Auflage, Sachsenverlag, Dresden 1956, S. 409 (und alle Folgeauflagen, mit veränderten Seitenzahlen)
↑Die Versetzung des Einnehmerhauses weiter südlich war ein wesentlicher Streitpunkt bei Errichtung Dresdens erster Pferdebahnlinie, die ansonsten hätte vor deren Schlagbaum enden müssen. Die „Versetzung des Einnehmerhauses“ an den Chemnitzer Platz machte den Endpunkt Plauen von Dresdens erster Pferdebahn überhaupt erst möglich.
↑Paul Dittrich: Zwischen Hofmühle und Heidenschanze – Geschichte der Dresdner Vororte Plauen und Coschütz. 2., durchgesehene Auflage. Verlag Adolf Urban, Dresden 1941, S. 174.