Liste der geschützten Landschaftsbestandteile in Nordrhein-Westfalen
Die Liste der geschützten Landschaftsbestandteile enthält die Listen der in den Kreisen und kreisfreien Städten von Nordrhein-Westfalen gelegenen geschützten Landschaftsbestandteile.
Als geschützter Landschaftsbestandteil (LB) gelten nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz kleinräumige Teile von Natur und Landschaft, die aus landschaftsgestaltenden, ökologischen und Artenschutzgründen von Bedeutung sind oder zur Abwehr schädlicher Einflüsse beitragen. Ergänzend dazu sind in § 39 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)[1] folgende Landschaftsbestandteile gesetzlich geschützt:
mit öffentlichen Mitteln geförderte Anpflanzungen zum Zweck des Naturschutzes und der Landschaftspflege außerhalb des Waldes und im Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts
Hecken ab 100 Metern Länge im Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts und Wallhecken
Anpflanzungen, die als Ausgleichs- und Ersatzflächen festgesetzt wurden und im Kompensationsflächenkataster verzeichnet sind.
In Nordrhein-Westfalen sind das vor allem Gehölz- und Baumbestände, naturnahe Grünlandflächen und Kleingewässer.