Die Liste der Statthalter der römischen Provinz Raetien lässt sich aufgrund von Inschriften und Erwähnungen in der antiken Literatur rekonstruieren. Sie enthält alle bisher bekannten Statthalter der Provinz.
Die Provinz Raetia wurde zu Beginn von einem Präsidialprokurator verwaltet, der auch Leiter des raetischen Heeres war. Das Oberkommando des Raetischen Heeres hatte seinen Sitz in Augusta Vindelicum (Augsburg). Die Stadt hat sich nach der spätestens im Jahr 16 n. Chr. erfolgten Aufgabe eines frühen Legionslagers am selben Platz entwickelt. Auch nach der von Kaiser Diokletian (284–305) angestoßenen Verwaltungsreform, die eine Teilung Raetiens mit sich brachte, blieb Augsburg Verwaltungssitz der Provinz Raetia secunda und Sitz der Heeresverwaltung beider raetischer Teilgebiete, die – wie die Notitia dignitatum informiert – dem Dux provinciae Raetiae primae et secundae unterstanden.[1][2]
Folgende Oberkommandierende sind namentlich von Militärdiplomen und weiteren Inschriften her bekannt. In Klammern steht das nachweislich bekannte Jahr oder der Zeitraum ihrer Nennung als raetische Prokuratoren beziehungsweise Prätoren:
Seit 179 n. Chr. war der Befehlshaber der Regensburger Legio III Italica, ein Legatus legionis aus dem Senatorenstand, in Personalunion auch Statthalter der Provinz Raetien. Seine Amtsbezeichnung lautete Legatus Augusti pro praetore provinciae Raetiae. In der Regel blieb er ein bis zwei Jahre in dieser Funktion tätig. Neben Augsburg wird sich der Legat auch oft im Stammlager der Legion aufgehalten haben.[7]
Marcus Helvius Clemens Dextrianus (bis ca. 181 n. Chr.)[8]
Gaius Octavius Appius Suetrius Sabinus (213, Amtszeit 3 Monate)
[…] Dionysius (unter Elagabal)
Über die Kommandostrukturen und die militärische und zivile Verwaltung in Raetien während der spätrömischen Herrschaftszeit liegen kaum gesicherte Dokumente und Nachrichten vor.[2]
Aurelius Mucianus (Ende 3./Anfang 4. Jh.)
Valerius Venustus (Ende 3./Anfang 4. Jh.)
Literatur
Gerhard Winkler: Die Statthalter der römischen Provinz Raetien unter dem Prinzipat. In: Bayerische Vorgeschichtsblätter 36, 1971, S. 51–100; 38, 1973, S. 116–120.
Davide Faoroh: Neues zu den ritterlichen Fasten der Statthalter Raetiens. In: Bayerische Vorgeschichtsblätter 73, 2008, S. 5–28.
↑ abJosephine Blei: Dominium populi Romani vel Caesaris und causa dominica. Frank & Timme, Berlin 2013, ISBN 978-3-86596-537-0. S. 102.
↑Werner Eck, Andreas Pangerl: Titus Flavius Norbanus, praefectus praetorio Domitians, als Statthalter Rätiens in einem neuen Militärdiplom, ZPE 163, 2007, 239–251 (Online).