Die Liste der Naturdenkmale in Sachsen stellt die in Sachsen geschützten Naturdenkmale dar. Aufgrund der Menge, der Zuordnung zu den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der verschiedenen Arten werden diese in den im Folgenden aufgeführten Einzellisten geführt. Die Kategorien richten sich dabei nach den IUCN-Kategorien III und werden in Flächennaturdenkmale, Geotope und Naturdenkmale (Einzelobjekte) unterschieden.
„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
– Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler
„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG) (1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung. (2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
↑Schutzgebiete, Landkreis Zwickau, abgerufen am 18. Juli 2020
↑Geotope (Memento vom 12. August 2020 im Internet Archive),
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, abgerufen am 18. Juli 2020
Listen der Schutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz in Sachsen