„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
– Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler
„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG) (1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung. (2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
Kleinwolmsdorf im Lehngut gegenüber der Kirche neben dem Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Kleinwolmsdorf (51° 5′ 46,8″ N, 13° 56′ 53,7″ O51.0963413.94825)
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen „Liste der (Flächen-)Naturdenkmale (FND, ND) im Landkreis Bautzen“. Diese kann über die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Bautzen eingesehen werden. Das Vorhandensein oder Fehlen eines Objektes in dieser Liste garantiert nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht ist.