In der Liste der Kulturdenkmale in Offenau sind alle unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale der Gemeinde Offenau verzeichnet, die im Verzeichnis der unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale und der zu prüfenden Objekte mit Stand 16. Juni 1999, verzeichnet sind.
Diese Liste ist nicht rechtsverbindlich. Eine rechtsverbindliche Auskunft ist lediglich auf Anfrage bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Gemeinde Offenau erhältlich.
im Garten des sogenannten Salzschreiberhauses, Holzkapelle mit Dachreiter, wurde von Friedrich Otto Reichsgraf von und zu Westerholt und Gysenberg erbaut, wurde 1996 erneuert Geschützt nach § 2 DSchG
unter Einbeziehung des älteren Turmchores (16. Jahrhundert) nach Entwurf von Franz Häffele erbaut, nach Entwurf von Hugo Schlösser 1936 nach Westen vergrößert und an der Südwand des Turmes um die Sakristei erweitert, umlaufende Kirchhofummauerung
Kreuz an der östlichen Querhauswand, Sandsteinsockel mit Inschrift und Kreuzaufsatz mit Korpus, in Kunststein erneuert, Lourdesgrotte in der Südostecke des Kirchhofs Geschützt nach § 28 DSchG
Wehräcker 4: Bohrhaus mit Wohnung, dreigeschossiger Putzbau, teils massiv, teils Fachwerk, mit Turm, Satteldach, und vier eingeschossigem Anbauten mit Walmdachabschluss, 1827 erbaut
Wehräcker 4a: eingeschossiges Wasch- und Backhaus, 1827 erbaut
Wehräcker 4b: zweigeschossiges, massives Transformatorenhaus mit Kuppeldach, 1924 erbaut
Wehräcker 5: Bohrhaus, zweigeschossiger, verbretterter Fachwerkbau mit massiven Untergeschoss und Satteldach, 1826 erbaut
Mitte des 18. Jahrhunderts angelegter Salinenkanal, heute trockengelegt Geschützt nach § 2 DSchG
Wegekreuz P
Gewann Attichäcker (Flst.Nr. 1507 oder 1508)
18. Jahrhundert
Sandstein, Sockel mit Inschrift (verwittert), erneuertes Kreuz mit Totenkopfrelief im Kreuzfußball und jüngeren Korpus (Kupferguss), Einfassung des frühen 20. Jahrhunderts aus Kunststein.
Wegekreuz
Gewann Seehau (Flst.Nr. 1713/10)
1904
Sockel mit Inschrift auf Marmorplatte, darüber Kreuz mit Korpus und Marienstatue im Kreuzfuß, Sandstein Geschützt nach § 2 DSchG
P
Die Denkmaleigenschaft kann erst nach einer eingehenderen Prüfung endgültig festgestellt oder ausgeschlossen werden. Die Prüfung erfolgt, wenn am Objekt Veränderungen geplant sind.