Das Königreich Westphalen war gemäß Artikel 34 seiner Verfassung vom 15. November 1807 in Departements gegliedert; in ihrer ursprünglichen Form wurden sie durch königliches Dekret gebildet, wodurch die Einteilung des Königreichs in acht Departements angeordnet wurde. Es bestand 1807 bis 1810 aus acht, 1810 aus zwölf und 1811 bis 1813 aus acht Departements.
Den ersten Zuwachs erhielt Westphalen durch eine sächsische Abtretung im Traktat vom 19. März 1808. Die Grafschaft Barby, das Amt Gommern und den größten Teilen des sächsischen Anteils der Grafschaft Mansfeld (ohne Artern, Voigtstedt und Bornstedt) sowie dem sächsischen Teil der Ganerbschaft Treffurt und der Vogtei Dorla (zusammen etwa 30.000 Einwohner). Durch Decret vom 27. März 1808 wurde das abgetretene Mansfeld mit dem Departement der Saale, Barby und Gommern mit dem Departement der Elbe verbunden.
Nun umfasste das Königreich etwa 2,6 Millionen Untertanen, wodurch es zum zweitgrößten Land im Rheinbund aufstieg. Unter mehreren Veränderungen der älteren Departemente kamen das Departement des Nordens, das Departement der Nieder-Elbe und das Departement der Aller hinzu. Am 1. September hören die Amtsverrichtungen der Gouvermentskommission zu Hannover auf, an diesem Tag tritt die neue Gebietseinteilung in Wirksamkeit.
Zur Durchsetzung der Kontinentalsperre gegen England verliert das Königreich Westphalen weite Gebiete mit mindestens 500.000 Bewohnern. Durch Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1810 wurden die nördlich einer Linie von der Lippemündung bis Lauenburg liegenden Gebiete dem Kaiserreich Frankreich einverleibt. An die drei hanseatischen Departemente verlor das Königreich ganz Osnabrück, die Grafschaften Hoya und Diepholz, das Herzogtum Bremen, das Fürstentum Verden, ein Drittel des Fürstentums Lüneburg, die Hälfte des Fürstentums Minden und das Herzogtum Lauenburg. Damit war das Departement Nord, bis auf einen sehr kleinen Teil, ein Drittel des Departement der Nieder-Elbe und ein Viertel des Departements der Aller und fast das ganze Weser-Departement verloren. Am 5. März 1811 entband Jerome die ihm verloren gegangenen Untertanen des Treueids. Unter den Rheinbund-Staaten fiel das Königreich Westphalen auf den dritten Länder-Platz zurück.
Ende Oktober 1813 brach das Königreich zusammen. Am 28. Oktober übernahm ein Militärgouvernement die Verwaltung der ehemaligen preußischen Besitzungen. Am 10. November 1813 ergriff General von Borstell Besitz vom Fürstentum Paderborn. Auch die übrigen Gebiete kehrten in die Hände ihrer alten Besitzer zurück.
Name des Departements
Hauptstadt
Einwohner 1807
Distrikt (Arrondissement, Unterpräfektur)
Einwohner 1807
Departement der Elbe (1807–1813/14) (kurz Elbe-Departement oder Elb(e)departement, frz. Département de l'Elbe)
(78) Königliches Dekret vom 19 Julius 1810, welches die Zusammensetzung der drei Départements, die aus dem vormaligen Hannoverschen Provinzen gebildet werden, und die Vereinigung einiger anderer Teile des Königreichs mit jenen verfügt. (79) ..den Zeitpunkt bestimmt... [Zum 1. September 1810]
Handbuch über das Königreich Westphalen. bey Hemmerde und Schwedtschke, Halle 1808
(12) Königliches Dekret vom 26. Januar 1811 die Einteilung der Cantons Rinteln und Oldenburg (Leine-Department) enthaltend.
Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Westphalen. bei der Gebrüdern Hahn, Hannover 1811
Pölitz, H. H. L.: Handbuch der Geschichte der Souveränen Staaten der Rheinbundes. Waidmannische Buchhandlung, Leipzig 1811, S. 467ff.
Special-Atlas des Königreichs Westphalen bestehend aus acht Departements- und einer General-Charte auf höchsten Königl. Befehl nach Official-Quellen. Verlag des Geographischen Instituts, Weimar 1811. [Massstab ca. 1:280.000]
Hassel und Murhard: Westphalen unter Hieronymus Napoleon. Friederich Vieweg, Braunschweig 1812. Enthält auch die neuen Dekrete (3 Monate).
Venturini, Dr. Karl: Geschichte unserer Zeit. Band 2, 1810, E. F. Steinacker, Leipzig 1813
Havemann, Dr. Wilhelm: Geschichte des Landes Braunschweig. 2. Band, Verlag von Herold und Wahlstab, Lüneburg 1838. Viertes Kapitel: Das Königreich Westphalen 1808–1813.
Peter Adolph Winkopp: Der Rheinische Bund, eine Zeitschrift historisch-politisch-statisch-geographischen Inhalts. Mohr, Frankfurt a. M. 1810, verschiedene Jahrgänge. – Mit vielen interessanten Bemerkungen.
F. J. Bartuch: Allgemeine Geographische Ephemeriden. verfasst von einer Gesellschaft von Gelehrten, Weimar, verschiedene Jahrgänge. – 36 Band: Hassel, Georg: Statistischer Bestand des Königreichs Westphalen. 1811. – Im gleichen Band zum Almanach Royal de Westpahlie, 1811: „Diese Ausgaben weichen auf eine oft auffallende Art von den Angaben des Aussatzes ab.“ Dabei geht es aber mehr um die Angabe über die Bevölkerung der Kantone.