Liste der Bodendenkmäler in Inchenhofen

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in dem schwäbischen Markt Inchenhofen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Inchenhofen

Gemarkung Inchenhofen

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Rechteckiges Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7432-0035 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7432-0049 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7432-0059 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7432-0060 BW
Marktplatz 2
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarr- und Wallfahrtskirche St. Leonhard in Inchenhofen. D-7-7432-0092 Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde
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(Standort) Siedlung der Bronzezeit. D-7-7432-0110 BW
(Standort) Frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Ulrich in Schönau. D-7-7432-0159 Frühneuzeitliche Befunde
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(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7532-0211 BW

Gemarkung Sainbach

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung D-7-7432-0032 BW
(Standort) Mittelalterlicher Turmhügel. D-7-7432-0033 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche Mariä Verkündigung in Ainertshofen. D-7-7432-0098 BW
Kirchplatz 2
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Nikolaus in Sainbach. D-7-7432-0101 Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde
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Siehe auch

Literatur

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Inchenhofen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien