Saalbau mit spätgotischem eingezogenem polygonalem Chor und neu errichtetem Langhaus von 1813, Chorflankenturm im Erdgeschoss 14. Jahrhundert, Erhöhung um 1620; mit Ausstattung
Friedhof mit Grabmälern des 19./frühen 20. Jahrhunderts
Im Kern barocke Dreiflügelanlage, südwestlicher Kopfbau (ehemalige Brauerei), mit Walmdach und Gewölbehalle im Erdgeschoss, sowie Gewölbefolge im anschließenden Teil des Westtrakts, 17. /18. Jahrhundert
Geschlossene Vierflügelanlage mit drei Geschossen, Laubeninnenhof, vier erkerartigen Ecktürmen und Eingangsturm, im Stil der Renaissance entstanden nach 1551, im späten 17. Jahrhundert ausgebaut, Außenbau und Inneres 1973–75 zum Teil verändert
Im Kern spätromanischer Saalbau mit eingezogenem geradem Chorabschluss, angefügter Sakristei und Chorflankenturm, Umbauten um 1500 und im 17. Jahrhundert, Turm von 1598 mit Haube von 1805; mit Ausstattung
Im Kern romanischer Saalbau mit stark eingezogenem polygonalem Chor und Bogenfries, Chor und Turm um 1517 erneuert, vor 1709 barockisiert, Sakristei 1744 angefügt und Langhaus 1839–44 verlängert; mit Ausstattung
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.