Madonna auf hohem Postament, Sandstein, 1910, 1932 hinterfangen von vier Pfeilern auf halbrunder Sockelmauer mit Tafeln für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs, Sandstein, 1946 ergänzt um Tafeln für die Gefallenen des Zweiten Weltkriegs, Sandstein
zweigeschossiges aufgesockeltes Satteldachgebäude mit westlichem Flügel mit abgewalmtem Dach, Sandsteinquadermauerwerk mit Fassadengliederung mit Ecklisenen, Sohlbank und Mittelrisalit, 1879
an der Altstraße von Aschaffenburg nach Würzburg, Kruzifix im Dreinageltypus auf Postament, Rotsandstein, Kruzifix spätes 18. Jahrhundert, Postament 1860
auf hohem bossiertem Sandsteinquadersockel ein gefastes Inschriftenpostament mit Kruzifix aus gefastem Kleeblattkreuz und farbig gefasstem Korpus, Dreinageltypus, Sandstein, bezeichnet 1891
Auf quaderförmigem Inschriftensockel gefaste Säule mit vierseitigem Rundbogenkopfstück, Rundbogennische und bekrönendem Kreuz, Sandstein, bezeichnet 1742
eingeschossiger Mansardhalbwalmdachbau auf geschosshohem Rotsandsteinsockel, zweiläufiger massiver Außentreppe und zwei Zwerchhäusern, teilweise Fachwerk, teilweise massiv und verputzt, 1773 und spätes 19. Jh., nach Nordwesten Anbauten, eingeschossige Satteldachbauten, Rotsandstein, spätes 19. Jh.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Lage
Objekt
Beschreibung
Akten-Nr.
Bild
Unterbessenbach Am Weg nach Schmerlenbach (Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.