Landesjugendring BerlinDer Landesjugendring Berlin e.V. ist ein 1949 gegründeter freiwilliger Zusammenschluss von Jugendorganisationen im Land Berlin. Er vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsverbände in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Parlament und Regierung. OrganisationDer Landesjugendring Berlin ist der Zusammenschluss der Berliner Jugendverbände. Er tritt ein für Selbstorganisation, Mitbestimmung und ehrenamtliches Engagement junger Menschen. Er setzt sich für das Recht junger Menschen auf Entwicklung ihrer Persönlichkeit und gesellschaftliche Teilhabe ein. Dazu gehört es zum einen, Jugendliche dabei zu unterstützen, ihre Interessen zu erkennen, zu formulieren und zu vertreten, zum anderen aber auch, gesellschaftliche Rahmenbedingungen so mitzugestalten, dass diese Teilhabemöglichkeiten bieten. Im Land Berlin ist der Landesjugendring Berlin Zentralstelle für den Jugendleiter-Ausweis Juleica. Er ist zuständig für die Anerkennung der Träger und die Vergabe der Juleica. Jugendleiter erhalten als Nachweis ihrer Ausbildung und ihres Engagements sowie als Anerkennung für ihren ehrenamtlichen Einsatz eine Juleica.[1] Der Landesjugendring Berlin vergibt außerdem die öffentlichen Fördergelder für Jugendverbände und Jugendbildungsstätten des Landes Berlin als beliehenes Unternehmen des Landes. Er prüft die Förderanträge, stellt die Zuwendungsbescheide im Auftrag des Landes aus und prüft die Verwendungsnachweise – in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. GremienHauptausschussDer Hauptausschuss ist das Gremium, das zwischen den jährlichen Mitgliedsversammlungen Entscheidungen trifft. Jeder Mitgliedsverband und jede Arbeitsgemeinschaft ist darin mit einer Stimme vertreten. Der Hauptausschuss setzt Kommissionen ein, die den Vorstand und den Hauptausschuss beraten. Zurzeit gibt es die Kommission Juleica und die Kommission Jugendhilfe. MitgliederversammlungDie Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium im Landesjugendring Berlin. Einmal im Jahr treffen sich die Delegierten aus allen Mitgliedsverbänden und Arbeitsgemeinschaften, um über inhaltliche Schwerpunkte zu beraten, über den Haushalt abzustimmen und den Vorstand zu wählen. VorstandDer Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und maximal weiteren sechs Personen, drei Frauen und drei Männern. Seine Aufgaben sind: die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Hauptausschusses, die Koordinierung der inhaltlichen und organisatorischen Entwicklung des Landesjugendrings und die Wahrnehmung der jugendpolitischen Interessenvertretung. ZieleDer Landesjugendring Berlin setzt sich ein für die Verwirklichung des Rechts Jugendlicher auf gesellschaftliche Teilhabe in der demokratischen Gesellschaft. Gesellschaftliche Teilhabe beruht auf Mitbestimmung, Selbstorganisation und Ehrenamt. Die Arbeit des Landesjugendrings orientiert sich an diesen Prinzipien.
Die Mitbestimmung und Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen mündet vielfach in der Übernahme von Verantwortung beziehungsweise in ehrenamtlichem Engagement. In Jugendverbänden verbinden junge Menschen ehrenamtliches Engagement mit der Vertretung ihrer Interessen. Engagement und Interessenvertretung sind konstitutiv für unsere Gesellschaft, sie begründen Zusammenhalt und gestalten Gesellschaft. Der Landesjugendring und seine Mitglieder stehen ein für:
ProjekteDer Landesjugendring e.V. ist oder war Träger folgender Projekte:
Mitgliedsverbände Landesjugendring Berlin
Jugendbildungsstätten im Landesjugendring Berlin
WeblinksEinzelnachweise |