König Laurin ist ein deutscherAbenteuerfilm aus dem Jahr 2016 unter der Regie von Matthias Lang. Es handelt sich um die erste Verfilmung der Südtiroler Sage um den Zwergenkönig Laurin. Seine Weltpremiere feierte der Film am 16. April 2016 im Rahmen des 30. Bolzano Film Festival Bozen 2016.
Die Festivalpremiere in Deutschland fand am 7. Juni 2016 im Rahmen des 24. Kindermedienfestivals Goldener Spatz 2016 statt, wo der Film in allen drei Hauptkategorien ausgezeichnet wurde.[2][3]
Der Kinostart in Deutschland und Italien war der 1. September 2016.[4][5][6]
Theo ist Thronfolger und mit seinem jugendlichen Alter von 16 Jahren noch viel zu klein gewachsen. Sein Vater, König Dietrich, ist ein sturer Dickkopf und lässt sich nicht vom gescheiten Geist seines Sohnes begeistern. Er ist davon überzeugt, dass sich ein anständiger König durch Körperkraft auszeichnet, und so muss Theo eine Ertüchtigungstortur über sich ergehen lassen. Dass König Dietrich dabei die Leiden seines Volkes außer Acht lässt, interessiert ihn herzlich wenig. Seit er die Zwerge aus seinem Land verbannt hat, wächst und gedeiht kein Strauch und Baum mehr im Land. Bei einem Ausflug in die Berge, einer weiteren Prüfung an Theo, fällt dieser in eine Schlucht hinab. Dort wird Theo vom Zwergenkönig, König Laurin, gerettet, der ihn mit in seinen Garten in den Furchen des Gebirges nimmt. Als Dank soll er seinem Retter auch eine Gefälligkeit erweisen und alle Schnecken im Garten des Zwergenkönigs einsammeln. Nach anfänglicher Skepsis entwickelt sich aus der schicksalshaften Begegnung zwischen Theo und König Laurin schon bald eine ungewöhnliche Freundschaft. Und Theo muss lernen, was es heißt, sich den Zwängen des Umfelds zu entziehen[7].
Am Ende wird König Laurin als zweiter König, neben König Dietrich, anerkannt.
Der Filmdienst meint, der Film sei ein „spannende[s] Fantasy-Märchen mit vielen überraschenden Einfällen und komödiantischen Einschüben“. Die Inszenierung glänze „mit hervorragenden Darstellern, einem guten Drehbuch und einer gehaltvollen pazifistischen Botschaft“.[8]