Kreis Diedenhofen
Der Kreis Diedenhofen war von 1871 bis 1901 ein Landkreis im Bezirk Lothringen des Reichslandes Elsaß-Lothringen. Von 1940 bis 1944 war er unter dem Namen Landkreis Diedenhofen als Teil des im besetzten Frankreich errichteten CdZ-Gebiets Lothringen nochmals eingerichtet. Das Gebiet des Kreises liegt heute im Wesentlichen im Arrondissement Thionville des französischen Départements Moselle. Der Kreis Diedenhofen im Deutschen KaiserreichVerwaltungsgeschichteNachdem Elsaß-Lothringen durch den Frankfurter Friedensvertrag an das Deutsche Reich gefallen war, wurde 1871 aus den bis dahin französischen Arrondissements Briey und Thionville der Kreis Diedenhofen gebildet.[2] Der Kreisdirektor hatte seinen Sitz in der Stadt Diedenhofen (Thionville). Damit gehörte der Kreis Diedenhofen zum Bezirk Lothringen im Reichsland Elsaß-Lothringen. Zum 8. April 1901 wurde der Kreis Diedenhofen aufgeteilt. Aus ihm entstanden zwei neue Kreise:
Für beide Kreise hatte der Kreisdirektor seinen Sitz weiterhin in Diedenhofen. Kreisdirektoren
KommunalverfassungZunächst galt auch zu deutscher Zeit das französische Gesetz vom 18. Juli 1837 über die Gemeindeverwaltung weiter. Zum 1. April 1896 wurde aber die bisherige Kommunalverfassung abgelöst und die neue Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen vom 6. Juni 1895 eingeführt. Sie galt für alle Gemeinden und unterschied nicht zwischen solchen mit ländlicher oder städtischer Verfassung. Einwohnerentwicklung
Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern (Stand 1885/1890):[3]
GemeindenIm Jahre 1900 umfasste der Kreis Diedenhofen 103 Gemeinden:[1] Der Landkreis Diedenhofen im Zweiten WeltkriegVerwaltungsgeschichteIm Zweiten Weltkrieg stand Elsaß-Lothringen von 1940 bis 1944 unter deutscher Besatzung und wurde faktisch wieder wie Reichsgebiet behandelt. Seit dem 2. August 1940 gehörten die Arrondissements Thionville-Est und Thionville-Ouest, jetzt in Landkreis Diedenhofen-Ost und Landkreis Diedenhofen-West umbenannt, zum Bezirk des Chefs der Zivilverwaltung im CdZ-Gebiet Lothringen. Zu ihrer Verwaltung wurden deutsche Landkommissare in Diedenhofen eingesetzt. Zum 1. Dezember 1940 wurden die beiden Landkreise zum neuen Landkreis Diedenhofen zusammengeschlossen. Gleichzeitig wurden die Gemeinden des Kantons Großmövern und die Gemeinde Mondelingen aus dem Landkreis Diedenhofen in den Landkreis Metz umgegliedert. Zum 1. April 1941 wurden die Kreisgrenzen geringfügig geändert. Die Gemeinden Kolmen (Westmark), Neunkirchen bei Bolchen, Sankt Franzen und Schwerdorf wurden aus dem Landkreis Sankt Avold in den Landkreis Diedenhofen eingegliedert und die Gemeinde Bettsdorf b. Diedenhofen wurde aus dem Landkreis Diedenhofen in den Landkreis Metz umgegliedert. Gleichzeitig wurde der Kreisverwaltungschef nunmehr wie im Deutschen Reich als Landrat bezeichnet. Während der Besatzungszeit waren folgende Landräte eingesetzt: Zwischen November und Dezember 1944, als sich die Soldaten der Wehrmacht zurückzogen, wurde das Kreisgebiet von den vorrückenden alliierten Streitkräften besetzt und wieder an Frankreich zurückgegeben. Landkommissar
Landräte
KommunalverfassungAb 1. Januar 1941 galt für alle Gemeinden im Landkreis die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935. Hierzu erging am 1. Februar 1941 eine Durchführungsverordnung, wonach aus mehreren Gemeinden Gemeinschaftliche Bürgermeistereien gebildet werden konnten. Am 1. April 1941 wurde die Kreisordnung für Lothringen vom 25. März 1941 eingeführt, wonach unter anderem die bisherigen Kantone aufgelöst wurden. Das Kreisgebiet war zuletzt in die Städte Diedenhofen, Hayingen, Sierck und 61 weitere Gemeinden gegliedert. Diese Gemeinden bildeten je nach Größe eigene Ortspolizeibezirke oder waren in Gemeinschaftlichen Bürgermeistereien zusammengefasst. Änderung von Ortsnamen (1940–1944)Nach dem 2. August 1940 galten die 1918 gültigen amtlichen deutschen Ortsnamen zunächst weiter. Am 25. Januar 1941 wurden alle Ortsnamen offiziell in einer deutschen Fassung festgelegt, die teilweise von der im Jahre 1918 abwich, z. B.:
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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