KraftfahrbewährungsabzeichenDas Kraftfahrbewährungsabzeichen war ein Bewährungsabzeichen der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg und wurde per Verordnung vom 23. Oktober 1942 durch Adolf Hitler gestiftet. Es diente dabei in erster Linie der Anerkennung für die im Kriegseinsatz bewährten Kraftfahrer, sollte aber auch das Kraftfahrpersonal zur sorgsamen Pflege und Führung ihrer Fahrzeuge anhalten. Hintergrund zur Schaffung dieser AuszeichnungUm die enorm gestiegenen Belastungen der Kraftfahrer, vor allem nach Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion, (vgl. Fall Barbarossa), Rechnung tragen zu können, fühlte sich das OKH im Winter 1941/1942 veranlasst, eine Auszeichnung zu schaffen, an die man vorher nicht gedacht hatte. Wer letztendlich die erste Idee für die Schaffung hatte, lässt sich nicht mehr klären. Hitler beauftragte den SS-Oberführer Werlin, aus dem persönlichen Stab von Himmler, ein entsprechendes Abzeichen auszuarbeiten. Himmler erfuhr davon und beauftragte jenen Werlin, unabhängig von Hitlers Weisung, ein eigenes „SS-Kraftfahrbewährungsabzeichen“ für die Waffen-SS zu entwerfen. Diese sollte dann zeitgleich mit dem von Hitler beauftragten Abzeichen vorgelegt werden. Einige Wochen später, im Frühjahr 1942, übergab schließlich Werlin beide Entwürfe Generalleutnant Rudolf Schmundt mit der Bitte um Vorlage bei Hitler. Die Einführung eines eigenen SS-Kraftfahrbewährungsabzeichens stieß erwartungsgemäß, durch die Rivalität des Heeres und der Waffen-SS bedingt, auf breite Ablehnung seitens der Heeresführung. Himmler unternahm daher in den folgenden Wochen noch mehrere vergebliche Versuche über Mittelsmänner, das „SS-Kraftfahrbewährungsabzeichen“ bei Hitler durchzusetzen. Warum er nicht persönlich in dieser Sache bei Hitler vorstellig wurde, ist nicht bekannt. Hitler entschied sich letztendlich für ein einheitliches Kraftfahrbewährungsabzeichen. Erwähnenswert ist, dass das Abzeichen, obwohl es von einem Angehörigen der Waffen-SS entworfen worden war, kein Hakenkreuz enthielt. StufenDie Auszeichnung wurde in drei Stufen verliehen: AussehenDas rund gehaltene Kraftfahrbewährungsabzeichen wird links- und rechtsseitig von einem Eichenlaubblatt eingefasst. In dessen Mitte befindet sich ein stilisiertes LKW-Lenkrad (Opel Blitz), welches das Symbol des Kraftfahrers widerspiegeln soll. Die eher schlicht gehaltene Auszeichnung wurde meist aus Eisenblech gestanzt und besitzt rückwärtig vier Splinte, an denen eine runde, ebenfalls aus Eisenblech gefertigte Gegenplatte befestigt werden konnte. Zwischen den beiden Platten spannte man üblicherweise einen Stoff, um das Abzeichen mit der Uniform vernähen zu können. Eine gestickte Ausführung des Kraftfahrbewährungsabzeichen wurde nicht geschaffen. VerleihungsbedingungenVoraussetzungen für die Verleihung des Kraftfahrbewährungsabzeichens waren:
Am 9. März 1944 verfügte das OKH eine Ausweitung der verleihungsberechtigten Gebiete.
Die Aufweichung der zunächst eng gesteckten Verleihungsräume brach schließlich, infolge des sich zuspitzendes „Endkampfes“ ab Juni 1944 völlig zusammen. So konnte das Kraftfahrbewährungsabzeichen ab dem 23. September 1944, durch Verfügung des OKH nunmehr an alle rückwärtigen Armeegebiete an allen Fronten angerechnet werden. Als Einsatztage galten bei Vorliegen erschwerter Unterbringungs- und Instandsetzungsverhältnisse zum Beispiel:
Für die oben genannten Bedingungen wurde das Abzeichen in Bronze, für doppelte Erfüllung wurde das Abzeichen in Silber, für dreifache Erfüllung in Gold verliehen. Die Verleihung der nächsthöheren Stufe setzte die jeweils nochmalige Erfüllung der geforderten Bedingungen voraus. Im Übrigen war beim Erwerb einer höheren Stufe, die vorhergehende Stufe abzulegen. Sie blieb aber im Besitz des Beliehenen. Entzug des KraftfahrbewährungsabzeichensDas Kraftfahrbewährungsabzeichen konnte dem Träger auch nachträglich wieder entzogen werden. Gründe dafür waren:
Das Kraftfahrbewährungsabzeichen konnte aber nach einem Entzug wieder verliehen werden, allerdings frühestens nach 6 Monaten unfallfreier Fahrt und in der untersten Stufe. VerleihungswürdigkeitDas Kraftfahrbewährungsabzeichen konnte verliehen werden an:
Eine Verleihung an Angehörige der Wehrmacht verbündeter (z. B. rumänischer Soldaten) oder befreundeter Länder (z. B. spanische Soldaten) war nicht statthaft. VerleihungsberechtigungVerleihungsberechtigte Personen waren:
TrageweiseDas Kraftfahrbewährungsabzeichen konnte zu allen Uniformen der Partei (einschließlich ihrer Gliederungen und angeschlossener Verbände) und des Staates getragen werden. Das Abzeichen selber, wurde in der Mitte des linken Unterarms am Waffenrock getragen. Zur bürgerlichen Kleidung durfte eine verkleinerte Form als Nadel am linken Rockaufschlag getragen werden. Literatur
WeblinksCommons: Kraftfahrbewährungsabzeichen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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